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zeratene Handlung der Polen auf der Warthe mit Korn, Bau-, Schiffs—
und Klappholz, Planken, Dielen, Pech, Teer, Asche nach Stettin, mit
Salz, Eisen u. a. zurück, unter den neuen Verhältnissen wiederhergestellt
—D
hrachten die Polen viel Getreide nach Landsberg, und die dortigen
daufleute verschifften es weiter durch den Neuen Graben nach Berlin
und Hamburg. Es erschien durchaus nicht ratsam, um der ungewissen
hoffnung willen, Stettin wieder aufzuhelfen, den dem Königlichen
Interesse viel vorteilhafteren Handelszug nach Berlin aufzugeben, auch
würden die Polen sich das kaum gefallen lassen, da sie in Berlin
söhere Preise erzielten wie in Stettin.) Vor allem fand man es dem
döniglichen Interesse gar nicht convenable, wenn die polnischen Adligen
hren Zuwachs zu Wasser immediate nach Stettin und Haushalts—
aotdurft zurück führten, da sie nach dem Vertrag von 1618 weder
Atzise noch Zoll davon erlegen wollten, während die Landsberger
—
ollte den Stettiner Kaufleuten freistehen, die genannten Waren in
holen aufzukaufen und auf der Warthe und Oder nach Stettin zu
ringen, und von dort Weine, Eisen, Fischwaren, l, Tran, Spezerei⸗—
ind Farbwaren nach Landsberg und von da nach Polen abzuführen.
Wenn einige Stettiner Kaufleute eine Probe mit dergleichen Handlung
nachen wollten, so werde man die etwa gefundenen Hindernisse auf
rsolgten Bericht dem Befinden nach jedesmal abstellen.)
Nachdem der Gedanke eines freien Oderhandels in den Berliner
donferenzen vom Dezember 1720 aufgegeben war, erhielten die Be—
nühungen um die Hebung dieses und des Stettiner Handels eine andere
sichtung. In demselben Monat hatte der Stettiner Kaufmann Sanft—
chen ein Memorial“) über diesen Gegenstand eingereicht, indem er zu
em Schlusse kam, die Aufnahme der Stettiner Handlung sei unaus—
Ileiblich, wenn durch Regelung der Zölle bewirkt werde, daß Stettin
ie Waren im gleichen oder geringeren Preise wie die konkurrierenden
Ztädte Hamburg, Lübeck, Rostock und Danzig zu Markt bringen könne.
Ferner bemängelte er, daß der Stettiner Handelsbetrieb gar zu sehr
) Gutachten Görnes, Berlin 1. April 1720 (Stettin K.-⸗A. XII, 7).
) Gutachten vom 27. März und Kgl. Resolution vom 18. April 1720 (Ebda.).
) Kgl. Resolution vom 27. Januar 1721.
i Stadt Stettin V, 1, 196
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