Verhandlung über Herabsetzung der Oder-Imposten. 581
Erst gegen Ende des Jahres hatte das General-Kommissariat
die nötigen Angaben in solcher Vollständigkeit, daß es eine Probe—⸗
halance über die Differenz der Zoll- und Frachtsätze auf den beiden
hursen anfertigen konnte als Grundlage für die gemeinsam mit dem
Finanzdirektorium vorzunehmende Regelung. Durch diese sollte er—⸗
reicht werden, daß die Breslauer diejenigen Waren, die sie seither von
hamburg auf der Elbe hatten kommen lassen, von Stettin um
wenigstens 20/, wohlfeiler bekommen könnten. „Damit der Profit
und die Nahrung, so die Hamburger anjetzo von der Handlung nach
Breslau zu genießen haben, künftig denen Kaufleuten in Stettin und
Frankfurt zuwachsen, mithin E. K. M. dasjenige profitiren könnten,
was anjetzo und bis dahin die lüneburgische und mecklenburgische Zölle
uuf der Elbe lucriren.“ )
In der am 5. Februar 1722 zwischen Mitgliedern des Kommissariats
Klinggräff, Manitius), des Finanzdirektoriums (v. Fuchs, Kulemann,
o Herold) und der kurmärkischen Amtskammer (Meyer, v. Thiele) statt⸗
indenden Konferenz wurde nur verabredet, daß das Kommissariat und
die Kammer zunächst ihre Erinnerungen austauschen und dann noch—
nals durch Deputierte beraten sollten. Denn es erwies sich nicht
uur, daß die Balancen noch richtiger und vollständiger zu machen
varen, sondern die kurmärkische Kammer erhob gegen den ganzen
blan schwere Bedenken. Durch das Hinüberleiten des Verkehrs vom
Peuen Graben auf die Oder werde ein großer Ausfall in den Zöllen
ind Schleusengeldern von Lenzen bis Neuhaus entstehen, und Kauf—
eute, Schiffer und alle die von der Schiffahrt auf diesem Kurs lebten.
vürden in die äußerste Armut geraten.?)
Inzwischen hatte die Gründung der Naudyschen Zuckersiedereis) zu
Stettin den Anlaß gegeben, daß in den beiden Richtungen, Zoll⸗
lein Bericht eingelaufen. Die lüneburgischen und mecklenburgischen Zollsätze waren
üicht zu ermitteln, da sie von den dortigen Zollbedienten streng geheim gehalten
wurden. Der Stettiner Steuerrat Braunsberg schickte am 27. Juli 1721 die An—
jaben über Schiffsfracht Holland-Stettin, Sundzoll, Wolgast und Stettiner Im⸗
bosten für die einzelnen Waren, eine höchst mühselige Arbeit, ein.
) Immediateingabe des Gen.-Kom. 23 Dezember 1721. Kgl. Marginal:
Thu sie sich zusammen als dann wenn sie sich zusammen gethan. werden decidiren.
z. We (GenDir. Pommern Zolls. 3). R
) Kurmärkische Kammer an Fin-Dir. 11. April 1722 (Ebda..
) VBgl. oben S. 422f. —