Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
ermäßigung und Handelsfreiheit, tatsächlich vorgegangen wurde. Der 
König wollte ermöglichen, daß der dort raffinierte Zucker um gleichen 
Preis wie der Hamburger in den preußischen und benachbarten Landen 
verkauft werden könne. Da nun bei Balancierung der Imposten sich 
fand, daß für ein Faß Zucker von 38— 40 Ztr. von Stettin bis Krossen 
571/. Rtl., von Hamburg bis Krossen aber nur 11 Tlr. 202/, Gr. 
insgesamt zu entrichten waren, so wurde verordnet, die Imposten auf 
beiden Kursen, ohne Berücksichtigung der Frachtkosten, dergestalt zu 
egalisieren, daß die Stettiner Siederei ihren Zucker mit etwas mehr 
Vorteil an die Breslauer abschicken könne, als diese ihn bisher von 
Hamburg bekommen hatten. Es sollten nun für ein solches Faß in 
Stettin raffinierten Zuckers für die Strecke Stettin — Krossen oder 
Stettin — Berlin an Königlichen Gefällen im ganzen nur 10 Tlr. 
20 Gr. und zwar auf einmal gleich in Stettin entrichtet werden, wozu 
nur noch 12 Gr. in Schwedt hinzukamen. Dem Magistrat von 
Frankfurt wurde befohlen, die mit Stettiner Zucker befrachteten Schiffe 
frei von dem Stapel der drei Sonnenscheine und der Niederlagsgebühr 
passieren zu lassen.) Von jenen 10 Thr. 20 Gr. sollte /, der Lizent⸗ 
und der Akzisekasse zu Stettin zu gleichen Teilen überwiesen, /, zwischen 
den drei beteiligten Amtskammern nach Verhältnis verteilt werden, so 
jedoch, daß auf der Fahrt nach Berlin an Zoll- und Schleusengeld im 
Neuen Graben und in Fürstenwalde je 12 Gr. zu entrichten waren. 
Nachträglich (22. Nov.) wurde, da die richtige Repartition sich als zu 
schwierig erwies, bestimmt, daß die drei Kammern gleiche Anteile erhalten 
sollten, und zwar allmonatlich vom Stettiner Zollamt. Ebensoviel war 
für den zu Land versandten Zucker zu entrichten; ein Orhoft Sirup 
(S 1000- 1200 Pfd.) wurde auf 2 Thr. 15 Gr. zu Land und zu 
Wasser gesetzt (15. Dez.). 
Für den einkommenden Rohzucker bezahlte die Hamburger Siederei 
nur 11/, 00; in Stettin sollten nun statt der bisherigen 70/0 nur 20 
entrichtet werden, wovon 10/0 als Lizent, je 1/50/, als Akzise, Zoll und 
Stadtzulage. Seewärts ausgehender raffinierter Zucker und Sirup 
sollte auch dem Hamburger gleichgesetzt werden, dafür sollte je 1090 
1) Restript an das Gen.-Fin.⸗Dir., Berlin 14. Mai 1721 (Abscht. gegsd— 
Grumbkow), ergänzt durch solche an das pomm. Kommissariat v. 7. Nov. und an 
die pomm. Kammer vom 11. u. 15. Dez. 1721 und 20. Jan. 1722.
	        
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