Zollbegünstigung der Stettiner Zuckersiederei. 583
der Zoll- und Lizentkasse entrichtet werden. Vom Einfuhrlizent an
mnderen Orten, wie Kolberg, sollte er frei sein (20. Jan. 1722).
Auf diese Weise wurde der neuen Siederei der Handel ermöglicht;
sie versandte von ihrer Eröffnung, 28. Mai, bis zum 27. November
1721 auf der Oder 799 Ztr. hauptsächlich nach Berlin und Breslau, zu
dand nach Berlin und Leipzig 3461,,, seewärts 18 Ztr., und die könig—
lichen Kassen nahmen 304 1,, Tlr. dafür ein.
Durch die neue Gründung aber wurde auch die Frage des Stet—
iiner Handelsrechts wieder rege gemacht. Naudy hatte das Stettiner
hürgerrecht erworben, seine Teilhaber jedoch nicht, daher verlangte die
Kaufmannschaft von ihm eine Versicherung auf seinen Bürgereid, daß
die Retourwaren, die für ausgeführten raffinierten Zucker aus Rußland
und anderen Ländern eingebracht wurden, nur zu seinem, nicht zu seiner
Kompagnie Vorteil eingehandelt seien. Dieser „Professionseid“ war
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durch Kompagnie- oder Kommissionsgeschäfte Fremde an dem den
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NAuf Beschwerde des Naudy wurde jedoch verordnet:1)
„Wann aber ein freies Kommerzium und das gute Gewissen eines
hanfmanns dergleichen Restrictiones in der Handlung nicht wohl leiden,
quch dem Publico und der gemeinen Stadt darunter nichts abgehen
könne, es werden die Waren auf Conto des Hofrath Naudy oder dessen
Ympagnie eingebracht oder ausgeschifft, indem die Aus- und Ein—
adung der Waren, als wovon die mehreste Bürger der Stadt Nahrung
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jin Unser Accise-, Lizent- und Zoll-Interesse zugleich mit verbessert
werden muß, wann dem Hofrath Naudy und allen andern dortigen
haufleuten freigegeben wird, nicht nur auf ihr eigen Conto, sondern
uuch auf ihrer Compagnie und Associirten Vortheil und Risico daselbst
nach eigenem Gefallen Handlung zu treiben und ohne Restriction zu
tommerciren: als verordnen und wollen Wir hiermit wohlbedächtlich,
daß der bisherige Professions-Eid zu Stettin vorerst auf zwei Jahre
) Restript an das pommersche Kommissariat, Berlin 26. Februar 1722
Abschr. ggz . Grumbkow. Stettin, Kriegsarchiv Tit. XII, Commerc.-S. Nr. 7)
juur Bekanntgabe an die Stettiner Kaufmannsgilde und Instruktion der Licent—
und Akzisebedienten.