Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Zollbegünstigung der Stettiner Zuckersiederei. 583 
der Zoll- und Lizentkasse entrichtet werden. Vom Einfuhrlizent an 
mnderen Orten, wie Kolberg, sollte er frei sein (20. Jan. 1722). 
Auf diese Weise wurde der neuen Siederei der Handel ermöglicht; 
sie versandte von ihrer Eröffnung, 28. Mai, bis zum 27. November 
1721 auf der Oder 799 Ztr. hauptsächlich nach Berlin und Breslau, zu 
dand nach Berlin und Leipzig 3461,,, seewärts 18 Ztr., und die könig— 
lichen Kassen nahmen 304 1,, Tlr. dafür ein. 
Durch die neue Gründung aber wurde auch die Frage des Stet— 
iiner Handelsrechts wieder rege gemacht. Naudy hatte das Stettiner 
hürgerrecht erworben, seine Teilhaber jedoch nicht, daher verlangte die 
Kaufmannschaft von ihm eine Versicherung auf seinen Bürgereid, daß 
die Retourwaren, die für ausgeführten raffinierten Zucker aus Rußland 
und anderen Ländern eingebracht wurden, nur zu seinem, nicht zu seiner 
Kompagnie Vorteil eingehandelt seien. Dieser „Professionseid“ war 
—VDOO00— 
durch Kompagnie- oder Kommissionsgeschäfte Fremde an dem den 
— 
NAuf Beschwerde des Naudy wurde jedoch verordnet:1) 
„Wann aber ein freies Kommerzium und das gute Gewissen eines 
hanfmanns dergleichen Restrictiones in der Handlung nicht wohl leiden, 
quch dem Publico und der gemeinen Stadt darunter nichts abgehen 
könne, es werden die Waren auf Conto des Hofrath Naudy oder dessen 
Ympagnie eingebracht oder ausgeschifft, indem die Aus- und Ein— 
adung der Waren, als wovon die mehreste Bürger der Stadt Nahrung 
—00 
jin Unser Accise-, Lizent- und Zoll-Interesse zugleich mit verbessert 
werden muß, wann dem Hofrath Naudy und allen andern dortigen 
haufleuten freigegeben wird, nicht nur auf ihr eigen Conto, sondern 
uuch auf ihrer Compagnie und Associirten Vortheil und Risico daselbst 
nach eigenem Gefallen Handlung zu treiben und ohne Restriction zu 
tommerciren: als verordnen und wollen Wir hiermit wohlbedächtlich, 
daß der bisherige Professions-Eid zu Stettin vorerst auf zwei Jahre 
) Restript an das pommersche Kommissariat, Berlin 26. Februar 1722 
Abschr. ggz . Grumbkow. Stettin, Kriegsarchiv Tit. XII, Commerc.-S. Nr. 7) 
juur Bekanntgabe an die Stettiner Kaufmannsgilde und Instruktion der Licent— 
und Akzisebedienten.
	        
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