Aufhebung des Stettiner Professionseides. 585
Kaufleute gewiß noch in mehreren Flor gekommen sein, zu geschweigen,
daß die besorglich zum öfteren begangenen Meineide verschiedenen
Kaufleuten Gottes Segen entzogen, durch Abstellung des Professions—
eides aber die Gelegenheit, sich an dem höchsten Gott zu versündigen,
aus dem Wege geräumt werde. Wenn der Magistrat befürchte, die
Stettiner Kaufleute würden dabei bloße Zuseher werden, so treffe das
auf solche zu, die nicht selbst eine Handlung auf ihre und ihrer
Assozierten Rechnung anfangen, sondern nur, wie bisher geschehen,
von anderer Leute Handlung den besten Profit nehmen wollten; solche
müßten allerdings Zeugen sein, wie fleißige Mitbürger sich so wohl
ernähren werden.
Die Moderation der Stadtgefälle sollte außer den Bürgern allen
Untertanen und solchen Fremden, die in Assoziation, Kommission oder
Erpedition von ihnen gebraucht wurden, sonst aber keinen Ausländern
zukommen. Wenn dadurch anfangs in den Einkünften etwas ausfiele,
würde das durch den stärkeren Lauf des Handels und Wandels wieder
eingebracht werden. Der Magistrat könne den Bürgern die Zertifikationen,
daß die Schiffe Stettiner Bürgern zugehörten oder in Stettin geladen
seien, noch weiter erteilen; wenn sie allerdings in Wolgast und im
Sund nicht angenommen werden wollten, müßten die Kaufleute sich
gefallen lassen, den völligen Zoll zu bezahlen.
Die Stettiner aber sahen, wie bisher in allen Maßnahmen der
neuen Herrschaft, nur Nachteile: die höhere Zollzahlung in Wolgast
und im Sund und die Mindereinnahme bei der Stadtzulage mußten
viel gewisser erscheinen als die versprochenen Moderationen und die
Belebung des Handels durch Abbruch alter Gerechtigkeiten.
3. Beförderung des inneren Verkehrs.
In Berlin selbst empfand man, daß den Stettinern auch etwas
zugute getan werden müsse, und gedachte ihnen an Stelle des ent—⸗
gangenen Boysalzhandels wieder einigen Vorteil anderwärts zu ver—
schaffen. Der König kam, vermutlich durch das anfängliche Gelingen
des Zuckerhandels, ‚aus eigener Bewegniß“ auf den Gedanken, ob
es nicht füglich dahin zu richten sei, daß alle für Pommeru und
Kurmark nötigen Gewürz⸗ und Apothekerwaren künftig von Stettin
bezogen, dagegen das Kommerzium solcher Waren mit Hamburg unter⸗