Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Aufhebung des Stettiner Professionseides. 585 
Kaufleute gewiß noch in mehreren Flor gekommen sein, zu geschweigen, 
daß die besorglich zum öfteren begangenen Meineide verschiedenen 
Kaufleuten Gottes Segen entzogen, durch Abstellung des Professions— 
eides aber die Gelegenheit, sich an dem höchsten Gott zu versündigen, 
aus dem Wege geräumt werde. Wenn der Magistrat befürchte, die 
Stettiner Kaufleute würden dabei bloße Zuseher werden, so treffe das 
auf solche zu, die nicht selbst eine Handlung auf ihre und ihrer 
Assozierten Rechnung anfangen, sondern nur, wie bisher geschehen, 
von anderer Leute Handlung den besten Profit nehmen wollten; solche 
müßten allerdings Zeugen sein, wie fleißige Mitbürger sich so wohl 
ernähren werden. 
Die Moderation der Stadtgefälle sollte außer den Bürgern allen 
Untertanen und solchen Fremden, die in Assoziation, Kommission oder 
Erpedition von ihnen gebraucht wurden, sonst aber keinen Ausländern 
zukommen. Wenn dadurch anfangs in den Einkünften etwas ausfiele, 
würde das durch den stärkeren Lauf des Handels und Wandels wieder 
eingebracht werden. Der Magistrat könne den Bürgern die Zertifikationen, 
daß die Schiffe Stettiner Bürgern zugehörten oder in Stettin geladen 
seien, noch weiter erteilen; wenn sie allerdings in Wolgast und im 
Sund nicht angenommen werden wollten, müßten die Kaufleute sich 
gefallen lassen, den völligen Zoll zu bezahlen. 
Die Stettiner aber sahen, wie bisher in allen Maßnahmen der 
neuen Herrschaft, nur Nachteile: die höhere Zollzahlung in Wolgast 
und im Sund und die Mindereinnahme bei der Stadtzulage mußten 
viel gewisser erscheinen als die versprochenen Moderationen und die 
Belebung des Handels durch Abbruch alter Gerechtigkeiten. 
3. Beförderung des inneren Verkehrs. 
In Berlin selbst empfand man, daß den Stettinern auch etwas 
zugute getan werden müsse, und gedachte ihnen an Stelle des ent—⸗ 
gangenen Boysalzhandels wieder einigen Vorteil anderwärts zu ver— 
schaffen. Der König kam, vermutlich durch das anfängliche Gelingen 
des Zuckerhandels, ‚aus eigener Bewegniß“ auf den Gedanken, ob 
es nicht füglich dahin zu richten sei, daß alle für Pommeru und 
Kurmark nötigen Gewürz⸗ und Apothekerwaren künftig von Stettin 
bezogen, dagegen das Kommerzium solcher Waren mit Hamburg unter⸗
	        
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