Herabsetzung der Oderhandels-Imposten. 599
nersteuern; für das was sie außerhalb der Königlichen Lande debitierten,
nußten sie in Berlin 11/,, in Stettin 10/, Großhandelsakzise entrichten.
wobei ihnen die etwa erlegte Konsumtionsakzise gut getan wurde.!)
In Stettin wurde 8. April 1723 eine revidierte gedruckte
zulagsordnung eingeführt, die Sätze für Einheimische und Fremde gleich
nur daß jene vom Bollwerksgeld frei waren), und zwar von Wein
und Branntwein wie vorher, von andern Waren 10/, des Werts;
jandwärts einkommende Güter frei, außer ausländischem Flachs, Hanf,
Butter, Speck, Teer, Pech, Grütze, Honig, Tuchen und wollenen Waren,
Wein und Branntwein.?)
Schon vorher war man in Berlin lebhaft durch die Nachricht be—
unruhigt worden, daß allein zu Stralsund 86 nach Schweden beladeneSchiffe
segelfertig lägen, wodurch Stettin und dem ganzen Lande aller Handel
mntzogen werde. Man hatte einen Handelskundigen nach Stralsund
und Wolgast geschickt und den Verkauf von Stettiner Schiffen ohne ein⸗
geholte Erlaubnis scharf verbieten lassen.)
Gegen Ende Mai verhandelten Oberpräsident v. Massow und
dammerdirektor v. Grumbkow mit Vertretern des Magistrats und der
ßaufmannschaft über das dortige Kommerzien- und Manufakturwesen,
und es knüpften sich daran weitere Gesuche und Entscheidungen über
giele Teile des Handelswesens.
Die Stettiner erfuhren erst jetzt (288. Mai) von der Moderation
in Oderkurs, sie bedankten sich für die Sorgfalt in Beforderung der
kommerzien, erwirkten aber doch die Zusage, daß ihnen künftig der—
leichen wichtige Nachrichten von den Steuerräten nicht vorenthalten
würden.) Sie hatten aber noch einige Wünsche in der Sache selbst.
hering war im Lizent nur um . und Talg nur um 1/, moderiert,
nach der Bestimmung vom Februar aber sollten sie (Talg wenigstens
der inländische) nur 14, Lizent geben. Das wurde nachträglich be—
Die Stettiner Kaufmannschaft wünschte 2. Januar 1726, daß diese 10/,
eserten; Kom.eRat Völschow gutachtet dazu, diese würden nur von den zu Lande
durchgehenden Waren erhoben (Stadt Stettin V, 1, 168 a).
). Thiede S. 8LIE4..
) Reskript an pommersche Kammer, 26. März 1723 (Stadt Stettin V, 4, 116).
Gesuch an König 2., u. Kgl. Resolution Berlin 16. Juli 1724. (Stadt
Stettin V, 3, 1199. Auch der Einnehmer zu Oldenburg war, wie gleichzeitig ge⸗
lagt wurde, von der Aufhebung des dortigen Lizents nicht benachrichtigt.