Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Der Handel mit Korn, Salz, Holz, Wolle. 607 
haben, da die Landleute nun nach Wolgast und anderen schwedischen 
Städten einkaufen gingen, wo sie ihr Korn loswerden konnten. Auch 
sonst wurde der nachbarliche Verkehr dort eingeschränkt, indem unterm 
2. Januar 1724 befohlen wurde: weil die Handelsmarktsachen und 
Viktualien, Wein, Branntwein und Gewürz aus Mecklenburg, sonder⸗ 
lich Neubrandenburg, wo keine Akzise ist, für zivileren Preis zu haben 
sind, sollen Land- wie Stadtleute solche Sachen außer den Jahrmärkten 
bon Fremden nicht kaufen oder holen; eine Maßregel, die beiderseits 
der Grenze sehr unangenehm empfunden wurde.) 
Der Korn- und der Salz handel reichten einander die Hand, denn 
die Schiffe, die Getreide nach Holland brachten, fuhren weiter nach 
Frankreich und holten Boysalz, Wein und Branntwein. Ohne Salz 
konnten sie keine volle Ladung erhalten. Aber eine Aufhebung des 
Verbots der Einfuhr des Boysalzes und somit der Salzsiederei und 
des Handels mit raffiniertem Salz war nicht zu erreichen,“ obwohl 
die Stettiner darauf hinwiesen, daß im schwedischen Pommern, 
in Wolgast, Lassan und Stralsund die Siederei infolgedessen schon 
ark angefangen werde. 
Von Ausfuhrwaren blieben nur noch Wolle, Holz und Asche. 
Aber die polnische Zufuhr lag sehr darnieder, und das inländische 
holz, sagten die Kaufleute, sei im Preise so gesteigert, daß sie mit 
andern nicht Markt halten könnten, daher würde privater Holzhandel 
wenig mehr getrieben. Als die Kammer nun angewiesen wurde, sich 
wegen Festsetzung gewisser Preise zusammen zu tun, damit der Holz⸗ 
handel wieder retabliert werden könne, beschwerte sie sich ihrerseits, 
daß die Kaufleute nicht die jetzt allgemein gestiegenen, sondern nur 
die früheren Preise bezahlen wollten, weil sie gewohnt seien, durch 
brkludierung anderer Kaufleute den Handel allein zu haben.s) 
Viel schwerer war jedoch der Wollhandel getroffen. Der König 
hatte noch 1722 die Ausfuhr der inländischen Wolle gestattet, 1723 
cber wurde den Kaufleuten erklärt, sie sollten die Hoffnung auf Aus— 
suhr der Wolle nur ganz abandonnieren und sich mehr als bisher 
9) Bericht der pomm. Kammer vom 17. August 1725 (R. 80 B. n. 28 a). 
2) Immediatvorstellung vom 23. Juli und Kgl. Resolution, Berlin, 4. August 
723 (Ausf. ggz. Creutz, Katsch). 
9) Bericht vom 30. Juli 1723 (Stadt Stettin V, 1, 196 7).
	        
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