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Fünfter Teil.
Art des mit Frankfurt geschlossenen mit beider Interessenten Vor—
teil errichtet werden könne, und wie weit der Stapel gegenseitig zu
akkordieren sei. Den Königsbergern wurde die Absicht des Königs,
den Verkehr zwischen seinen Gebieten mehr auszugestalten, ausführ⸗
licher dargelegt.) Man wollte, daß die Königsberger mit preußischem
Landeszuwachs, wie Butter, Talg, Honig, Wachs, Leinsaat, Hanf,
Flachs, Juchten, in den anderen Städten Stapel anrichteten, zumal
da die zurückgehenden Salzschiffe ohne Schwierigkeit und Kosten zur
Fracht benutzt werden könnten; die Königsberger suchten dagegen
nachzuweisen, daß diese Waren meist von Osten eingeführt würden,
und was davon im Lande über den Konsum erzeugt werde, einen be—
sonderen Handel nicht lohne. Ferner glaubte man, da die Berliner
Tuchhändler bisher gar nicht oder nur mit Schaden Tuche an
Königsberger Kaufleute hatten absetzen können, die Manufakturiers
würden Kosten und Risiko nicht anwenden, wenn ihnen nicht freier
Debit auch an Fremde zugestanden werde. Doch sollte außerhalb
der Jahrmärkte kein ellenweiser Ausschnitt, sondern nur stückweiser
Verkauf gestattet sein. Die Königsberger meinten aber, es könne jenen
genügen, wenn sie ihre Packkammern halten und in den Jahrmärkten
auch an Fremde absetzen könnten, und wäre schon aus vielen märkischen
und pommerschen Städten sehr importanter Verkehr dahin getrieben
worden; sie versprachen auch ihrerseits die schon unterhaltene Kor⸗
respondenz mit Stettin nach Kräften fournieren zu wollen. Den
Königsbergern wurde vorgestellt, das neu projektierte Kommerzium
sei doch ein reiner Zuwachs, ihnen werde also nichts genommen, wenn
Stettiner und Frankfurter dort direkt mit Russen und Polen in Aus⸗
tausch träten, die letzteren aber würden mehr Rohwaren absetzen und
mehr Manufakturwaren zurücknehmen. Es sei auch „nicht zu ver⸗
antworten, daß die mit Salz bishero nach Königsberg gegangenen
Schiffe allemal mit Ballast nach Stettin zurückkehren müssen, da doch
Unsere deutsche Provinzen genug Waren brauchen, welche von Königs⸗
berg sonsten weggeschiffet werden“. Der König bestimmte eigenhändig
„Sollen die Salzschiffe au retour Butter, Leinsamen. Wachs, Honig—
) Kgl. Reskripte vom 26. August und 18. September 1728 (sKonz.
Grumbkow), Vorstellungen der Zünste 158. September und 16. November. Berich
der Kammer 25. November 1723.