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Fünfter Teil.
schrieben, die Berechtigung der Zollregulierung auseinandergesetzt und
vorgeschlagen, mit den Waren, die zu sehr verteuert schienen, den
Dderweg über Stettin zu benutzen, der kürzer sei, und dessen Zölle
denen des Elbkurses egalisiert seien. Für jene antworteten (2. Mai)
die Berliner Kaufleute: Der Oderkurs sei nur für schwere und Ostsee⸗
waren praktikabel, für die feineren Waren aber aus den Westländern
und den Kolonien sei der Transport durch den Sund über Stettin
zu langsam, gefährlich und durch die Assekuranz kostspielig, und da—
gegen selbst der Landtransport vorteilhafter.
Die kurmärkische Kammer befürchtete .gleichfalls, die Breslauer
würden die Landfracht vorziehen, denn man habe bei der Krossener
Erhöhung wohl nicht bedacht, daß noch 16 kurmärkische Zölle und
Schleusen bis Lenzen zu passieren seien (27. Mai). Die neumärkische
Kammer suchte dagegen wiederholt nachzuweisen, daß die Breslauer
die Landfracht höchstens um zu schrecken für die erste Zeit mit eigenem
Schaden ins Werk setzen, daß sie aber unmöglich daran festhalten
könnten. Auch die Frankfurter meinten, die schlesischen Landfuhren
ließen sich nur mit Spezereien und Garnfässern ohne Schaden be—
treiben, wenn auch aus Breslau verlaute, daß Leinwand und anderes
um die preußischen Lande herum über Leipzig, Weißenfels, Nordhausen
und den Harz befördert werde. Denn das Schiffpfund komme dann
auf 7—9 Rtl. zu stehen.) Zwar wurde im Krossener Zoll festgestellt,
daß in den ersten Monaten, März bis Juni 1724, 69 Schiffe weniger
als in der gleichen Zeit des Vorjahres vorbeikamen, aber das erklärten
die Frankfurter damit, daß damals der Verkehr ein ungewöhnlich
großer gewesen sei, weil der Zuckerpreis niedrig war, und weil es
hyieß, daß am Neuen Graben gearbeitet werden würde. Schon im Juli
fuhren zwei Schiffe mehr als ein Jahr zuvor, und für das ganze
1) über das Verhältnis von Land- und Wasserfracht liegen zwei sehr ver—
schiedene Berechnungen vor. Das Schiffpfund kostete zu Land von Breslau nach
Hamburg oder umgekehrt 6 Thr. Zu Wasser aber rechnen die Berliner Spediteure
(25. Mai 1724) für eine Kiste mit Leinwand 7 Tlhr. 19 Gr. Fracht und holl
das Schiffpfund, wovon der Krossener mit 2 Pf. vom Tlr. (bei 150 Tlr. Wert) auf
Tir. 1 Gr. kam. Dagegen die neumärkische Kammer rechnet für ein Faß mit
Kram- und Materialwaren von 8 Schpsd. (32400 Tir. Wert) nur 3 Thr. 7 Gr.
auf das Schiffpfund Fracht und Zoll von Hamburg bis Breslau, den Krossener
Zoll mit 1 Tlhlr. 96, Gr. (Gen. Dir. Pommern, Zolls. 9).