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Fünfter Teil.
lauer schon zu 18 Gr. vom Faß bereit, aber auch das war noch
zu wenig.!)
Zudem knüpfte Preußen sein Nachgeben an eine neue Bedingung,
daß nämlich die schlesische Kammer wieder, wie 1700 und 1706, einen
Kontrakt über Lieferung von Hallischem Salz schließe.“) Denn öster—
reich hatte begonnen, sich von diesem loszumachen, und hatte schon seit
1716 Salz aus den kaiserlichen Erblanden in Schlesien eingeführt,
dagegen den Bezug von Halle, bis dahin jährlich 1500 Last, ein—
geschränkt, ja dessen Einfuhr soll danach ganz verboten worden sein.
1721 versuchte man es mit polnischem Salze, dann wollte man wieder
die Siederei von Boysalz aufnehmen. Doch wurde das kaiserliche
Ersuchen um Verschiffung des Boysalzes auf Oder und Elbe von
Preußen unterm 4. März 1724 abgeschlagen, weil man weder die
Privilegien von Frankfurt und Stettin kränken noch für einen so
schädlichen Transport den selbstgebauten Neuen Graben zur Verfügung
stellen wollte; auch wurde erklärt, daß man sämtliche Zölle davon er⸗
heben müsse, und daß dadurch das Geschäft der kaiserlichen Kammer
ohnehin keinen Vorteil bringen werde. Obwohl die Breslauer erklärten,
damit hätten weder sie noch die Zollsache etwas zu tun, wollte man
ohne das von der jetzigen Zollverfassung nicht abgehen. Wie weit
solchenfalls Preußen entgegenkommen wollte, wurde den Breslauern
nicht verraten, doch dachte man ihnen den neumärkischen Wertzoll
für Leinen, Garn, Spezereien und Gewürze von 2 auf 1 Pf. vom
Rtl. zu ermäßigen. Inzwischen aber kehrten die Breslauer Deputierten
nach mehrwöchigen fruchtlosen Verhandlungen nach Hause zurück
Während man in Berlin die Sache nur vom Standpunkt des
fiskalischen Nutzens aus behandelte — eine Zollerhöhung und das
Salzgeschäft —, wollte die neumärkische Kammer nach wie vor den
handelspolitischen Grundsatz im Auge behalten wissen, daß der Immediat-
handel der Schlesier gestört. der inländische befördert werde.e) Die
1) Die Breslauer Kaufmannschaft gah später ihren Deputierten Erlaubnis,
bis zu 36 Sgr. zu gehen (vgl. deren Bericht vom 11. März 1727, Wutke S. 296).
2) Vgl. Wutke, Oderschiffahrt S. 267f., 285, 290. Auf Immediatvorstellung
des Gen.-Dir. vom 9. August 1725 Kgl. Marginal: „soll alles in status quo
verbleiben biß die Schlesier werden mein Saltz nehmen, als dann werde ich Ihnen
auch dieses Zoll erlaßen. FW.“ Entsprechende Resplution 28. August 172
sGen.⸗Dir. Pommern, Zolls. 12).
su) Vorstellung vom 17. Juli 1725 (Ebda.).