Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
lauer schon zu 18 Gr. vom Faß bereit, aber auch das war noch 
zu wenig.!) 
Zudem knüpfte Preußen sein Nachgeben an eine neue Bedingung, 
daß nämlich die schlesische Kammer wieder, wie 1700 und 1706, einen 
Kontrakt über Lieferung von Hallischem Salz schließe.“) Denn öster— 
reich hatte begonnen, sich von diesem loszumachen, und hatte schon seit 
1716 Salz aus den kaiserlichen Erblanden in Schlesien eingeführt, 
dagegen den Bezug von Halle, bis dahin jährlich 1500 Last, ein— 
geschränkt, ja dessen Einfuhr soll danach ganz verboten worden sein. 
1721 versuchte man es mit polnischem Salze, dann wollte man wieder 
die Siederei von Boysalz aufnehmen. Doch wurde das kaiserliche 
Ersuchen um Verschiffung des Boysalzes auf Oder und Elbe von 
Preußen unterm 4. März 1724 abgeschlagen, weil man weder die 
Privilegien von Frankfurt und Stettin kränken noch für einen so 
schädlichen Transport den selbstgebauten Neuen Graben zur Verfügung 
stellen wollte; auch wurde erklärt, daß man sämtliche Zölle davon er⸗ 
heben müsse, und daß dadurch das Geschäft der kaiserlichen Kammer 
ohnehin keinen Vorteil bringen werde. Obwohl die Breslauer erklärten, 
damit hätten weder sie noch die Zollsache etwas zu tun, wollte man 
ohne das von der jetzigen Zollverfassung nicht abgehen. Wie weit 
solchenfalls Preußen entgegenkommen wollte, wurde den Breslauern 
nicht verraten, doch dachte man ihnen den neumärkischen Wertzoll 
für Leinen, Garn, Spezereien und Gewürze von 2 auf 1 Pf. vom 
Rtl. zu ermäßigen. Inzwischen aber kehrten die Breslauer Deputierten 
nach mehrwöchigen fruchtlosen Verhandlungen nach Hause zurück 
Während man in Berlin die Sache nur vom Standpunkt des 
fiskalischen Nutzens aus behandelte — eine Zollerhöhung und das 
Salzgeschäft —, wollte die neumärkische Kammer nach wie vor den 
handelspolitischen Grundsatz im Auge behalten wissen, daß der Immediat- 
handel der Schlesier gestört. der inländische befördert werde.e) Die 
1) Die Breslauer Kaufmannschaft gah später ihren Deputierten Erlaubnis, 
bis zu 36 Sgr. zu gehen (vgl. deren Bericht vom 11. März 1727, Wutke S. 296). 
2) Vgl. Wutke, Oderschiffahrt S. 267f., 285, 290. Auf Immediatvorstellung 
des Gen.-Dir. vom 9. August 1725 Kgl. Marginal: „soll alles in status quo 
verbleiben biß die Schlesier werden mein Saltz nehmen, als dann werde ich Ihnen 
auch dieses Zoll erlaßen. FW.“ Entsprechende Resplution 28. August 172 
sGen.⸗Dir. Pommern, Zolls. 12). 
su) Vorstellung vom 17. Juli 1725 (Ebda.).
	        
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