Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Salz- und Zollvertrag mit dem Kaiser. 633 
packt würden. Man ersuchte daher,) die Zollrolle von 1694 zum 
Fundament zu nehmen und ohne Benennung des Werts Zollsätze 
nach dem Stückmaß zu bestimmen, man wolle kaiserlicherseits wegen 
der bloß durchgehenden Waren ein gleiches tun. 
Daß eine ungefähre Festsetzung nach dem Wert nicht schwierig 
war, werden die Schlesier wohl selbst gewußt haben, die Berliner 
Spediteure gaben ihnen eine Liste der bisher angegebenen Warenwerte, 
und auf schlesischer Seite beschränkte man bald das Bemühen darauf, 
einen niedrigeren Wertsatz zu erreichen. Aber in den folgenden Ver— 
handlungen hat Preußen, zweifellos auf Anregung der russischen 
Kompagnie, eine weitere Forderung vorgebracht, daß nämlich der 
schlesische Einfuhrzoll von 1718 zu hoch sei, und daß die preußischen 
Hauflente dort eine entsprechende Moderation erlangen müßten. Dieser 
Gedanke der reziproken Egalisierung des Durchgangsverkehrs und eines 
darüber zu errichtenden Generalkommerzientraktats erscheint, soweit die 
hier sehr lückenhaften Akten?) es erkennen lassen, mit Anfang Februar 
1727.3) 
In einer Konferenz vom 14. April mit dem Generaldirektorium 
gestand Seckendorff ohne Vorwissen der Breslauer Deputierten zu, daß 
die brandenburgischen Untertanen nicht mehr Transitozoll in Schlesien 
entrichten sollten als die schlesischen in Krossen, und daß unter Transito— 
gut auch gehören solle, was brandenburgisch-preußische Kaufleute und 
Speditenre nach Schlesien zum Debit versendeten oder von dort zu 
soolchem Zweck verschrieben. Die Breslauer Kaufleute, die ohnehin 
schon klagten, daß ihnen der Handel mit Rußland durch die Berliner 
russische Kompagnie verdorben werde, gerieten in die höchste Be⸗— 
fürzung, zumal da sie gleichzeitig erst jetzt die von den Berliner 
Spediteuren 3 Jahre zuvor entworfenen Krossener Sätze erfuhren. 
Immerhin brachten diese eine Verbesserung gegen vorher und waren 
„wohl noch zu tragen“, aber die neuen Abmachungen wegen des 
Tansitozolls hielt man in Breslau für so nachteilig, daß man lieber 
) Seckendorff an das Gen.-Dir., Berlin 2. Januar 1727 (Ebda.) 
Die preußischen Akten brechen mit den oben zitierten vollständig ab, die 
öierreichischen scheinen nach Hartmann S. 44 f. große Lücken zu haben. 
) Das kaiserliche Einverständnis wird in der Instruktion Seckendorssfs vom 
19. Februar 1727 ausgedrückt (Hartmann S. 44f.).
	        
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