Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
waren sämtlicher schlesischer wie auch preußischer Untertanen zu Krossen 
verzollt werden. Doch sollte für die letzteren auch der Transitozoll 
in Schlesien nicht mehr nach dem Wert erhoben, sondern auf den 
Stückzoll und zwar auf eben diesen moderierten Zolltarif gesetzt werden, 
und mehr nicht von ihnen gefordert werden als von den schlesischen 
Negotianten im Krossener Zoll. Bei den übrigen brandenburgischen 
Zöllen außer Krossen aber sollte es wie bisher gehalten werden, wie 
auch beiden Teilen die Erhöhung oder Minderung des „Consumo— 
Zolls“ in ihren Landen freistehen sollte. Die neulich in Berlin ein⸗ 
geführten Reihefahrten versprach Preußen mit Zuziehung schlesischer 
Kaufmannsdeputierten dergestalt einrichten zu lassen, daß die bisher 
darüber geführten Beschwerden gehoben werden sollten.) 
Die Ratifikation des Vertrages erfolgte aber nicht, wie aus— 
gemacht, „längstens innerhalb sechs Wochen“, sondern erst nach 
/. Jahren,“) weil man sich über den Begriff des Transitozolls nicht 
einigen konnters) Da den Schlesiern nur an der Durchfuhr durch die 
preußischen Lande bis zu den Seehäfen lag, so wollte man kaiserlicher⸗ 
seits auch nur den Transitohandel preußischer Untertanen durch die 
gesamten Erblande, also nach der Türkei, Venedig und Polen vertrags⸗ 
mäßig begünstigen, einen Handel also, den es gar nicht gab und auch 
kaum geben würde. In Berlin aber wollte man den Schlesiern selbst 
ihren Debit auf der Frankfurter Messe, in Berlin und anderwärts 
— also alles — als Transito rechnen, nur um für die preußischen 
Kaufleute dasselbe zu erreichen. Danach schlug man vor, beiderseits allen 
Durchgang ins Ausland mit 1Pf. vom Taler zu verzollen, was aber 
die Schlesier in preußischen Landen verkauften und ebenso was an 
preußischen Waren in die kaiserlichen Erblande debitiert oder darin 
erhandelt würde, mit 2 Pf. vom Taler. Aber dann wären die 
Schlesier in den kaiserlichen Landen schlechter behandelt gewesen als 
die Preußen, und sie wollten lieber in Preußen einen noch über die 
Zollrolle von 1724 gesteigerten Consumo-Zoll entrichten als dies zu 
1) Vgl. K. Toeche-Mittler, Die kurmärkische Elbschiffergilde. Forschungen z 
Brand. u. Preuß. Gesch. XI, 3 (1891) S. 71. 
2) Die kaiserliche Ratifikation, d. Graz 15. Jult. Die königliche, Berlin 
10 August 1728. 
V) Verhandlungen, uach Wiener Atten. . Hartmann S. 46456. Auch 
Wutke S. 301j., 303.
	        
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