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Fünfter Teil.
Interimstraktats auf einen General-Kommerzientraktat bedacht zu sein
und die dazu benötigte Plans zu projektieren, so daß man neben
dieser schon projektierten Fahrt durch den Neuen Graben auch die
Fahrt über Stettin in die Ostsee möglichst etablieren könne.
Die einzigen Ergebnisse dieser Verhandlungen blieben also der
Vertrag über die Verzollung des Durchfuhrhandels zu Krossen und
der über die Zufuhr bestimmter Mengen von Halleschem und von
Boysalz nach Schlesien. Diese beiden Verträge sind nach Ablauf auf
weitere 10 Jahre verlängert worden,) doch hat die Erwerbung Schlesiens
durch Preußen noch vor dem Ende dieser Frist die Dinge auf einen
anderen Fuß gestellt. Auf der Oder aber sind schon von 1. Juni
1734 an die Sätze der neumärkischen Rolle von 1724 ganz beseitigt
worden,“) denn die durchgehenden Waren sollten seitdem nur die
moderierten Krossenschen Sätze oder, wenn sie bisher ungewöhnlich
waren, 2 Gr. vom Schiffpfund entrichten, die zur Konsumtion in der
Neumark bleibenden abere! /, mehr als diese moderierten Sätze.
Ein Nachspiel hatten die Verhandlungen noch dadurch, daß die
Breslauer Kaufmannschaft wegen der in der Krossenschen Zollsache
aufgewandten Kosten verlangte, daß die übrige schlesische Kaufmannschaft
davon ꝰ/, oder 4000 fl. übernehme. Dies wurde in der Form aus—
geführt, daß von den auf der Oder eingehenden Waren ein Stück⸗
güterzoll am Saborischen Hammer von den schlesischen Kaufleuten zu—⸗
gunsten der Breslauer erhoben wurde.?“)
6. Freier und Kompagniehandel auf der Oder.
Der Vergleich der drei Städte über den Oderhandel ging mit
1726 zu Ende. Daß er in den drei Jahren seines Bestehens als
) Wien, 2. März 1728, gleichzeitig mit Mitteilung der Ratifikation (Ebda..
) 1. bezw. 5. Juni 1737 (Hartm. S. 65f. Bgl. auch Wutke S. 312, 318
) Vorstellungen der Breslauer seit 1729, projektierte Zollrolle 6. August
1737 (Breslau 88 8). Über den Warenverkehr zwischen Hamburg und Schlesien
zu Wasser gibt es eine genaue Aufstellung des Zollamts Berlin für das Etats⸗
jahr 1730/31. Die hauptsächlich verführten Waren sind, in dieser Reihensolge, auf—
wärts: Hering, Zucker (und Sirup), Wein, Baumöl, Blei, Glätte, Farbholz, Stod
fisch und Laberdan, Tabak, Tran, Lemonien; abwärts Garn, Leinwand, Knoppern,
Kupfer, Pottasche. Für die lurmärkischen Zölle von Lenzen bis Neuhaus betrug
die Einnahme davon abwärts 46973,, aber aufwärts 10 432/, Tlr. (Kammer—
bericht vom 12. Mai 1732. Req.-A. Frankfurt 20, 27).