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Kompagnie mit Zuziehung der Frankfurtischen und Stettinschen Kauf—
mannschaften in die Ost- und Nordsee zu etabliren“.
An demselben Tage, da dies Projekt) dem kaiserlichen Gesandten
überreicht wurde, erging die Resolution,“) daß zur Verbesserung des
mutuellen Commoercii zwischen den eigenen Untertanen für die Kauf—
mannschaften von Berlin, Magdeburg, Stettin, Frankfurt und Königs-
berg und die Russische Handlungs-Kompagnie das Exercitium Juris
ztapulas von Frankfurt dergestalt suspendiert und aufgehoben sein
jolle, daß sie mit ihren eigenen Waren nach den genannten Städten
maufgehalten und ohne Bezahlung einiger Niederlagsgebühren Frank—
jurt vorbei handeln könnten. Gegen ausländische Kaufleute aber solle
sich Frankfurt seiner wohlhergebrachten Niederlagsgerechtigkeit nach wie
bor gebrauchen können. Und da das ganze Kommerzium nicht füglicher
als durch eine Sozietätshandlung etabliert und befördert werden
önne, sollte ein Projekt zu einer solchen zugehen, sobald die deshalb
mit den Deputierten der Kaiserlichen Kompagnie veranlaßte Konferenz
gehalten sei. Indem aber nun am Schlusse hinzugefügt wird: „bis
dahin muß noch alles auf dem Fuße des Rezesses von 1723 ver—
hbleiben,.“ wurde der eingangs gewährte freie Oderhandel wieder auf—
Jjehoben, und blieb alles beim alten.
Der merkwürdige Widerspruch läßt sich wohl so erklären: Der
hönig hatte, als er 1727 in Stettin anwesend war, der Stadt die
reie Oderfahrt Frankfurt vorbei zugesagt, und nun kreuzte sich im
August dieses Jahres diese Absicht des Königs mit der Meinung des
Veneral⸗Direktoriums, das darin auf Hille hörte.s) Dieser hat unterm
I1. August Vorschläge eingereicht und ist auch angewiesen worden,
den Rezeß nach den Vorschlägen der Frankfurter zu restringieren.
aber ehe das geschah, ordnete der König durch eine Kabinettsordre vom
N. August ausdrücklich an, die Stapelgerechtigkeit zu Frankfurt solle
uufgehoben und Stettin absolut zu einer guten Handelsstadt gemacht
werden. Auf eine Anfrage des General-Direktoriums wiederholte er
das unterm 3 September. schränkte aber die Stapelfreiheit auf die
Neue Handelsgesellschafts-Pläne.
) Abgedruckt Hartmann 76—84, vgl. auch dort S. 56f.
) Reskript an pomm. Kammer, Berlin 10. Sept. 1727 (Ausfi. ggz. Grumb⸗
low, Creutz. Stettin Lizents. 48 —n).
v Diese Angaben nach einem undatierten Aufsatße im Nachlaß König R. 92
Nr. 380 —