Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
Von der großen österreichisch-preußischen Sozietätshandlung ist 
also hier keine Rede mehr, denn abgesehen davon, daß dazu erst eine 
Einigung der preußischen Kaufleute nötig gewesen wäre, hatte sie auch 
in Schlesien entschiedenste Ablehnung erfahren.) Die Schlesier be— 
fürchteten vor allem, daß ihr starker Leinwand- und anderer Export⸗ 
handel, den sie als Privatbesitz sorglich hüteten, dann den Preußen mit 
zufallen könne, daß diese in ihre Geschäftsgeheimnisse eindringen, da— 
gegen ihnen selbst mit ihrem unvergleichlich geringeren Handel keine 
sonderlichen Gegenvorteile bieten könnten. Denn den Elbhandel hatten die 
Schlesier schon und zum Oder- und Ostseehandel hatten sie wenig Lust. 
Für den Anschluß der übrigen kaiserlichen Lande aber war Vor— 
bedingung, daß eine Wasserverbindung zwischen Oder und Donau ge— 
schaffen wurde; der Plan, diese durch eine Verbindung der March und 
der Oder herzustellen, wurde in Wien wiederholt erwogen,?) aber er 
scheiterte immer an der Kostenfrage. Der Sozietätsplan ist in Wien 
doch nicht ohne Eindruck geblieben, der Kaiser befahl noch Ende 1739 
Beratungen darüber anzustellen.8) 
Der preußische Konkurrent war durchaus nicht so gering, wie es 
damals von schlesischer Seite dargestellt wurde, vor allem die russische 
Kompagnie erwies sich als eine äußerst gefährliche Feindin. Sie hatte 
im September 1726 das Stettiner Bürgerrecht) und damit freien 
Handel über Stettin erhalten; sie riß allmählich den ganzen Handel 
mit Juchten nicht nur nach Schlesien, sondern auch den öästerreichischen 
Erblanden an sich,s) da sie große Posten von Juchten gegen die 
Tuchlieferungen für die russische Armee übernehmen mußte und sie 
um 10— 150/, wohlfeiler als die Holländer, Hamburger oder Danziger 
liefern konnte. Sie richtete auch einen bedeutenden Rückhandel aus 
Schlesien mit Kupfer, Sensen, Röte, Leinwand ein; die schlesischen 
Kaufleute aber verloren ihren aroßen Barattohandel mit Moskau, ob⸗ 
1) Febr. 1728, Altenstück 82. Vgl. Hartmann S. 56—61, Wutle, Oder— 
schiffahrt S. 302 f. 
) Hartmann S. 60, 62. 
3) Wutke S. 316f. 
Ihre Waren wollten dennoch in Wolgast nicht als Stettiuer Bürgergut 
behandelt werden, daher wurde der pommerschen Regierung 2. Dez. 1726 auf⸗ 
getragen, deshalb nachdrückliche Instanz bei der Stralsunder Regierung zu tun 
(Gen.⸗Dir. Pommern, Commerc.-S. 3 a). 
2) Vgl. Zeitschr. f. Preuß. Gesch. XX, S. 29, und oben S. 364 . 
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