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Fünfter Teil.
Ein Beschluß über eine anzurichtende preußische Handlungs-
kompagnie kam auch bei der neuen Berliner Konferenz nicht zustande.
Das General-Direktorium bestand nun abweichend von der so bestimmt
kundgegebenen Resolution nicht mehr unbedingt auf der Sozietäts⸗
handlung, sondern wollte, wenn diese nicht zusammen käme, einen neuen
Rezeß zwischen den drei Städten approbieren.,) Ein Entwurf dazu
war im Frankfurter Sinne, offenbar von Hille abgefaßt. Das ist
schon daraus erkennbar, daß gegen Stettin Vorwürfe erhoben wurden
wegen schlechter Wracke und Höhung des Herings und wegen unnötiger
Schwierigkeiten mit den Leichtern. Noch mehr aber durch die ganz
nach den bisherigen Wünschen der Frankfurter gemachten Einschränkungen
im freien Verkehr. Dem Verzicht der Stettiner auf Leinsaat und
Tran als praecipua folgten die Frankfurter keineswegs nach, sondern
bermehrten im Gegenteil die Stapelwaren beträchtlich. Da die Er—⸗
fahrung gezeigt habe, daß den Stettinern mit dem erlaubten Durch—
schiffen des Herings nach Schlesien bei dem geringen Debit wenig
Vorteil, den Frankfurtern durch Verderbung der Preise viel Schaden
zugewachsen sei, so sollten die Stettiner Fisch- und Fettwaren, Honig.
Alaun, Leinsaat, Tran und Eisen nicht Frankfurt vorbeischiffen, die
Frankfurter sie aber auch nicht immediat aus der See, sondern von
Stettinern beziehen müssen. Auch sollten die Stettiner keine Waren
außer Gewürz-, Spezerei- und Materialwaren zu Wasser auf die
Frankfurter Messen schicken und an Fremde verkaufen dürfen.
Es zwar zwecklos, einen solchen Entwurf den Stettinern vorzu⸗
legen. Diese erklärten, auf solche Weise lasse sich die Intention des
Königs und die Hebung des Oderhandels nicht erreichen, und wenn
der Rezeß von 17283 schon aufgehoben werden sollte, wollten sie ben
ihrem Stapelrecht erhalten bleiben. Die pommersche Kammer aber
ging auf eine Erörterung des neuen Rezesses gar nicht ein, da er nur
eine Bestätigung der Frankfurter und Destruierung der Stettiner
Stapelgerechtigkeit sei und den Stettinern keine Waren für den freien
Oderhandel übrig lasse.
Mehr Aussichten hatte zunächst der andere Vorschlag, die Bildung
iiner Kompagnie zum auswärtigen Handel unter den Kauflenten
1) Gen.⸗Dir. an die pomm. Kammer, 21. Juni 1728 (Stettin, Lizent. 8l
Das Projiekt ist vom 9. Juni datiert.