Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
Ein Beschluß über eine anzurichtende preußische Handlungs- 
kompagnie kam auch bei der neuen Berliner Konferenz nicht zustande. 
Das General-Direktorium bestand nun abweichend von der so bestimmt 
kundgegebenen Resolution nicht mehr unbedingt auf der Sozietäts⸗ 
handlung, sondern wollte, wenn diese nicht zusammen käme, einen neuen 
Rezeß zwischen den drei Städten approbieren.,) Ein Entwurf dazu 
war im Frankfurter Sinne, offenbar von Hille abgefaßt. Das ist 
schon daraus erkennbar, daß gegen Stettin Vorwürfe erhoben wurden 
wegen schlechter Wracke und Höhung des Herings und wegen unnötiger 
Schwierigkeiten mit den Leichtern. Noch mehr aber durch die ganz 
nach den bisherigen Wünschen der Frankfurter gemachten Einschränkungen 
im freien Verkehr. Dem Verzicht der Stettiner auf Leinsaat und 
Tran als praecipua folgten die Frankfurter keineswegs nach, sondern 
bermehrten im Gegenteil die Stapelwaren beträchtlich. Da die Er—⸗ 
fahrung gezeigt habe, daß den Stettinern mit dem erlaubten Durch— 
schiffen des Herings nach Schlesien bei dem geringen Debit wenig 
Vorteil, den Frankfurtern durch Verderbung der Preise viel Schaden 
zugewachsen sei, so sollten die Stettiner Fisch- und Fettwaren, Honig. 
Alaun, Leinsaat, Tran und Eisen nicht Frankfurt vorbeischiffen, die 
Frankfurter sie aber auch nicht immediat aus der See, sondern von 
Stettinern beziehen müssen. Auch sollten die Stettiner keine Waren 
außer Gewürz-, Spezerei- und Materialwaren zu Wasser auf die 
Frankfurter Messen schicken und an Fremde verkaufen dürfen. 
Es zwar zwecklos, einen solchen Entwurf den Stettinern vorzu⸗ 
legen. Diese erklärten, auf solche Weise lasse sich die Intention des 
Königs und die Hebung des Oderhandels nicht erreichen, und wenn 
der Rezeß von 17283 schon aufgehoben werden sollte, wollten sie ben 
ihrem Stapelrecht erhalten bleiben. Die pommersche Kammer aber 
ging auf eine Erörterung des neuen Rezesses gar nicht ein, da er nur 
eine Bestätigung der Frankfurter und Destruierung der Stettiner 
Stapelgerechtigkeit sei und den Stettinern keine Waren für den freien 
Oderhandel übrig lasse. 
Mehr Aussichten hatte zunächst der andere Vorschlag, die Bildung 
iiner Kompagnie zum auswärtigen Handel unter den Kauflenten 
1) Gen.⸗Dir. an die pomm. Kammer, 21. Juni 1728 (Stettin, Lizent. 8l 
Das Projiekt ist vom 9. Juni datiert.
	        
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