Hille und der Frankfurter Standpunkt. 649
der drei Städte. Das Generaldirektorium wollte den Kaufleuten selbst
aberlassen, die Satzungen der Kompagnie und die Art und Weise der
Hhandlung zu entwerfen, und gab nur als Grundsatz an, daß die
Kompagnie den Handel nach Schlesien im großen und kleinen aus—
chließlich zu treiben privilegiert werden sollte, in der Meinung, daß
so am ersten der schlesische Handel ihr zufallen werde, zumal wenn
sie in den Imposten vor den Fremden benefiziert werde.
Die Stettiner Kaufmannschaft beschloß mit 38 gegen 27 Stimmen,
die gemeinsame Handlungskompagnie anzunehmen. Doch hielt die
Stettiner Kammer, wie der Magistrat, für unnötig und nur schädlich,“)
ihr das Monopol des schlesischen Handels zu erteilen und die Detailleurs
vom Handel en gros und außer Landes auszuschließen. Das würde
manchen von Stettiner und vornehmlich Berliner Kaufleuten mit
Nutzen getriebenen Privathandel vernichten und die preismäßigende
Wirkung der Konkurrenz ausscheiden. Ja der Magistrat meinte, da
die wenigsten der dortigen Kaufleute genügend Kapitalien hätten, um
sich der Kompagnie zu assoziieren, so käme es doch wieder dahin, daß
526 allen Handel on gros außer Landes für sich haben. die übrigen
aber auf den gar zu geringen inländischen Handel beschränkt und somit
—E
kommen ausreichend, wenn die Kompagnie für ihren Großhandel überall
die freie Durchfahrt erhielte, während außenstehende Private den ört—
lichen Statuten und Stapelrechten unterworfen blieben, wenn die Ballen
und Packen jener in den Zöllen ungeöffnet und ohne Spezialangaben
nach Schiffpfunden verzollt würden, und wenn sie im Wolgaster Zoll
den Vorzug der Stettiner genießen könnten. Dann werde jeder, der
die schlesische Handlung betreiben wolle, beitreten.
Hille dagegen?) hielt das Monopol als Ersatz für die Frankfurter
Niederlage für nötig, um nämlich wie diese zu verhindern, daß einer
dem andern durch Unterbieten den Handel verderbe, und daß lediglich
den Schlesiern der Vorteil der gewährten Benefizien und Moderationen
in Gestalt geringerer Preise zugute käme. Da die Berliner Kaufleute
aber in die Kompagnie nicht eintreten wollten, und somit die Absicht,
1) Bericht der pommerschen Kammer mit den Gutachten des Magistrats
und den Voten der Kaufmannschaft, 17. Juli 1728 (Stettin Kriegsarchiv, Vorp.
Licents. 4817).
Gutachten Hilles, Bärwalde 19. Aug. 1728 (Ebda.).