Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Hille und der Frankfurter Standpunkt. 649 
der drei Städte. Das Generaldirektorium wollte den Kaufleuten selbst 
aberlassen, die Satzungen der Kompagnie und die Art und Weise der 
Hhandlung zu entwerfen, und gab nur als Grundsatz an, daß die 
Kompagnie den Handel nach Schlesien im großen und kleinen aus— 
chließlich zu treiben privilegiert werden sollte, in der Meinung, daß 
so am ersten der schlesische Handel ihr zufallen werde, zumal wenn 
sie in den Imposten vor den Fremden benefiziert werde. 
Die Stettiner Kaufmannschaft beschloß mit 38 gegen 27 Stimmen, 
die gemeinsame Handlungskompagnie anzunehmen. Doch hielt die 
Stettiner Kammer, wie der Magistrat, für unnötig und nur schädlich,“) 
ihr das Monopol des schlesischen Handels zu erteilen und die Detailleurs 
vom Handel en gros und außer Landes auszuschließen. Das würde 
manchen von Stettiner und vornehmlich Berliner Kaufleuten mit 
Nutzen getriebenen Privathandel vernichten und die preismäßigende 
Wirkung der Konkurrenz ausscheiden. Ja der Magistrat meinte, da 
die wenigsten der dortigen Kaufleute genügend Kapitalien hätten, um 
sich der Kompagnie zu assoziieren, so käme es doch wieder dahin, daß 
526 allen Handel on gros außer Landes für sich haben. die übrigen 
aber auf den gar zu geringen inländischen Handel beschränkt und somit 
—E 
kommen ausreichend, wenn die Kompagnie für ihren Großhandel überall 
die freie Durchfahrt erhielte, während außenstehende Private den ört— 
lichen Statuten und Stapelrechten unterworfen blieben, wenn die Ballen 
und Packen jener in den Zöllen ungeöffnet und ohne Spezialangaben 
nach Schiffpfunden verzollt würden, und wenn sie im Wolgaster Zoll 
den Vorzug der Stettiner genießen könnten. Dann werde jeder, der 
die schlesische Handlung betreiben wolle, beitreten. 
Hille dagegen?) hielt das Monopol als Ersatz für die Frankfurter 
Niederlage für nötig, um nämlich wie diese zu verhindern, daß einer 
dem andern durch Unterbieten den Handel verderbe, und daß lediglich 
den Schlesiern der Vorteil der gewährten Benefizien und Moderationen 
in Gestalt geringerer Preise zugute käme. Da die Berliner Kaufleute 
aber in die Kompagnie nicht eintreten wollten, und somit die Absicht, 
1) Bericht der pommerschen Kammer mit den Gutachten des Magistrats 
und den Voten der Kaufmannschaft, 17. Juli 1728 (Stettin Kriegsarchiv, Vorp. 
Licents. 4817). 
Gutachten Hilles, Bärwalde 19. Aug. 1728 (Ebda.).
	        
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