Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

AIIr J 
— 
—52 Nach geschehener Untersuchung wurde bestimmt: Weil 
F vs ie Städte Königsberg von undenklichen Jahren her 40 des Zolls 
we nach Abzug aller onera und Unkosten empfangen haben zur Er— 
haltung der Brücken und Bollwerke, ist man nicht gemeint, ihnen 
die zu solchem Behuf konzedierten Mittel zu entziehen, erwartet 
aber Rechnung von den Städten, wie und wozu die 1718 emp— 
fangenen Gelder ausgezahlt und verwendet worden sind. Von 
diesem Zollanteil soll jedesmal eine ganz separate Rechnung geführt 
und allezeit zu Ende jedes Jahres geschlossen und hergeschickt werden.ꝰ) 
Die eingesandte Rechnung für 1718 wurde approbiert, da die er— 
haltenen 9600 Rtlr. nicht anders als zu Behuf des Commercii 
— meist für den Bau eines Wageamts — verwendet worden waren. 
ja mit 116 Rtlr. Rest noch nicht zugereicht hatten. Mit der Aus— 
zahlung sollte aber nur dann fortgefahren werden, wenn diese Ein— 
nahme in der Kämmerei völlig getrennt geführt und ausschließlich 
zu Unterhaltung der Brücken, Bollwerke, Wage-, Packhäuser u. dgl. 
zum Commercio höchstnötigen Gebäuden verwendet würde, und 
den Magistraten wurde eine freie Disposition über diese Gelder zu 
anderem Gebrauche keineswegs zugestanden.) 
Erster Teil. 
P Vgl. Bd. J, S. 403 -6. 
5) Kgl. Resolution, Berlin, 21. Februar 1719, auf Vorstellung des Magistrats 
der Altstadt und Bericht des Lizentdirektoriums vom 7. Februar. (Gen.Dir 
Ostyr. Tit. 85 Sekt. 1 Nr. 2, und Kbg. Stadt-A. Fach 323.) 
1) Reskript vom 16. April 1719. 22. Februar 1723 wird wieder von 
Berlin Auskunft über die Berechtigung dieses Anteils erfordert, wieder berichten 
Lizentdirektorium und Magistrat der Altstadt ausführlich über dessen Geschichte: 
letzterer meldet u. a, daß er nun das dritte Jahr aus diesen Zollgefällen nichts 
genieße. Auch 16. Februar und 13. März 1747 wird wieder darüber angefragt, 
Magistrat und Kammer reichen wieder längere Berichte ein. 
Nach Einführung des neuen Tarifs wurden laut Verfügung der Kammer 
vom 6. April 1725 von der Gesamt-Einnahme noch e!ß anstatt des Agio und 
Zolltalers vorweg abgezogen. Die Rechnung stellte sich nun so: 
17483 17883 /84 
Rtlr. pr. Gr. Rtlr. pr. Gr 
Lizent-Einnahmne. 21238 488 18 161814 11 
Davon gehen ab: !/ für Agio und Zolltaler 2140633 26 969 184 
Die gewöhnlichen Garnisongelder. .. 141916 76 11916 75 
Die Ausgaben für die Lizentgebäude . 
Schreiberei, Fährbot u. a. F J atgb 86 276 7828. 
Summe der Abzüge: 36 708 54 42 161 5974
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.