Hilles Einfluß.
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Die Verordnung vom 17. April wurde ⸗nicht nur bestätigt, sondern
s wurden auch auf Ansuchen des Stettiner Magistrats und auf
hefürwortung Hilles, der nicht Schranken genug gegen die Schlesier
haben konnte, Zinn, Blei, Wein, Franzbranntwein, Rüb⸗, Lein⸗ und
hanföl den Stettinern als praecipua zugesprochen, so daß diese von
den anderen über Stettin nicht immediat verschrieben werden konnten;!)
—
zeehen. Auch der Professionseid sollte zu Stettin und Frankfurt wieder
eingeführt werden, was die Stettiner Kaufleute als zwecklos bezeichneten,
da beim Odertransport ohnehin eidliche Zertifikationen gegeben werden
müßten; es ist auch nicht geschehen.?)
Nun wurde auch an eine weitere Zollmoderation herangegangen,
denn noch waren die Imposten allein in Pommern, obwohl Lizent
und Stadtzulage auf die Hälfte, der Stettiner Zoll von 1 auf 2/,0,
moderiert, der Gartzer Zoll fortgefallen war, für eine Reihe von
WVaren höher als die gesamten Auflagen des Elbkurses bis Krossen.s)
) 4. August 1731. Der ganzen Frankfurter Kaufmannschaft war diese
krtension nach Angabe vom 2. Juni 1734 nicht bekannt.
) Angabe des Stettiner Magistrats 2. März 1733 (Stadt Stetuüin V, 1, 216).
) Die kurmärkische Kammer hat in einer Konferenz mit Deputierten des
denats und der Kaufmannschaft von Frankfurt folgende Zahlen über das Ver—
hälmis der Auflagen festgestellt (Bericht vom 5. Januar 1732. Reg.-A. Frankfurt
V Nr. 27. Einige anderweitige abweichende Angaben sind hier eingeklammeri
zugefügt'. (In Tir., Gr., Pf.)
dah Gewürz⸗, Spezerei-, Droguen⸗
waren, Zucker, Tabak
zaß Farbeholz (38 Ztr.)
Röte (28
Wachs 38,
Juchten 3 5)
Schmack 3Schpid.
Fischbein
Leinwand 300 Rtl.).
WBarn (400 „).
daß Garn (300 „5..
dafich. 1 Pack zu 18 Schpid..
srg Sohlleder J pack zu TSchpfd.
dun. Schpfd.
Ähnlich für Baumwolle, Bleiweiß, Kapern, Krapp, Mennige.
Jür Hering, Tran, süße Weine, Tabatpfeifen, Leinsaat, Galmei, Kreide
ntren die Stettiner Imposten erheblich, für englische Kalbleder eiiwet heebager—
1 *
Elbkurs Stettiner Auflagen
5. 20.4 12. 3. 8,2, Faß 8. 13. 3
5. 5. 4 (13. 4. 6) 7. 8. 8
15.8 4. 10. ĩor/,
3. 6. — 22 — 5
5. 23. - (18. - - )23. 20. 8
3. 9. — 4. 19. 2
. 19. — 28. 6. 9
3.8 14. 8
2 4. —
10
L.