Anteil von Königsberg. Der russische Tarif. 49
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Bald nach der neuen Behördeneinrichtung wurde die Lizent—
regelung neu aufgenommen. Auf einen Bericht der Kammer vom
20. April 1723 wurde der Zoll von Holzwaren und Masten ver—
mindert und zur Zufriedenheit der Kaufleute reguliert, zugleich
wurde eine Revision des ganzen Tarifs anbefohlen.) Aber erst im
folgenden Jahre wurde die Sache ernstlich in die Hand genommen.
Die Anregung dazu kam vom Auslande. Das Projekt eines
Tarifs, nach dem der Zoll in allen russischen Seehäfen berechnet
werden sollte, wurde in Berlin bekannt und hier so zweckmäßig be—
funden, daß die preußische und die pommersche Kammer angewiesen
wurden, danach die Lizenttarife für Königsberg und Memel, Kolberg
und Stettin einzurichten.) Es waren darin die einkommenden und
ausgehenden Güter geschieden, und jedesmal der Wert der Güter,
der Zollsatz und der Prozentsatz des Zolls in je einer Kolumne
aufgeführt. Also der Grundsatz voller Offenheit und Klarheit.
Die preußische Kammer hielt die Scheidung in ein- und aus—
gehende, see- und stromwärts verkehrende Güter für sehr nützlich,
nicht aber die Ansetzung des Zolls nach Prozentsätzen vom Wert,
da es dann bei der Zollberechnung lediglich auf die Schätzung der
Besucher und die Angaben der Kaufleute ankommen werde, wobei
zuweilen nach vielen Disputen zwischen beiden Teilen der rechte
Wert doch nicht gründlich auszufinden sei. Sie fand höchstnötig,
neben dem Wert nach den gegenwärtigen mittleren Preisen auch
die Zolltaxen der benachbarten Häfen heranzuziehen und danach
mäßige und feste Sätze zu formieren. Dieser Grundsatz wurde in
Bleibt: 91729 64 110662 41610
Davon ! / an die Stadt, macht: 10 192 16 13 294 646/
Von diesem Anteil wurden laut Reskript an die Kammer vom 11. No⸗
vember 1751 noch 1480 Rtlr. zur Gehaltserhöhung der Bürgermeister in den
preußischen Kleinstädten jährlich abgezogen.
i) Kgl. Verordnung vom 30. April 1728.
2)) Reskripte vom 14. April 1724 (Konz. v. Grumbkow). Die Kammern
wurden zugleich beauftragt, den Tarif von Riga, sowie die von Stralsund, Wolgast,
Rostock und Lübeck möglichst zu beschaffen und einzusenden; der Gesandte
v. Mardefeld sollte berichten, ob jener projektierte Tarif auch publiziert oder ob und
wie er geändert sei und was er vor Effekt und Suiten beim Kommerzium haben
werde. (Gen.⸗Akz.⸗ und Zoll-Dep. Gen. XV, 3, 1.)
Acta Borussiea. Handels-, Zoll- und AMkzisepolitifk II.