Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Klagen über die neue Regelung. 
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sie auf der Oder mit Nutzen handeln könnten, verboten worden. Alles 
andere könnten sie mit geringeren Kosten durch Altona handeln, und 
nütze ihnen so der ganze Oderhandel nichts.) Die Kammer bemängelte 
es, daß die Meinungen Hilles und die Absichten bestimmter Inter— 
essenten, wie der Berliner Spediteure Günther und Spatzier, einseitig 
den Ausschlag gegeben hätten, zum Schaden auch der Berliner 
Akisekasse. 
Das Generaldirektorium warf ein, vor dem Rezeß habe doch auch 
niemand über Stettin ein- und ausführen dürfen, und verwies wegen 
der Gründe, warum die Freiwaren auf Gewürz- und Materialwaren 
heschränkt worden seien, wieder auf Hilles Relation. Aber diese Ab⸗ 
wehr mochte es selbst als wenig glücklich empfinden und ordnete nach 
dem Vorschlag der Kammer eine Besprechung auf der Frankfurter 
Martinimesse zwischen den Geheimen Räten Reinhardt, Manitius, Hille 
und Kriegsrat Uhl an.) Da Manitius dazu nicht erschien, wurde 
aus der Konferenz nichts, und es fanden nur einige nichts bedeutende 
Unterredungen Reinhardts mit den beiden anderen Räten statt. 
Unzufrieden waren selbst die Frankfurter, nicht mit der neuen 
stegelung des Oderhandels, wohl aber mit der Ausführung in Stettin. 
Wie schon vorher klagten sie, daß Uhl und der Stettiner Magistrat 
hnen den Handel schwer machten, die zur Durchfuhr erlaubten Waren 
aufhielten und Zulage forderten. Uhl ließ noch immer mit übergroßer 
Alkuratesse nachwiegen und nachmessen, verlangte die holländischen 
Driginalrechnungen für Zucker und Spezereiwaren und ließ sie ohne 
das nicht weitergehen, ja ließ eine Partie Farbwaren (Knoppern) über⸗ 
jaupt nicht unverkauft durch. Hille konnte sich dicse Schikanen nicht 
anders erklären, als daß man aus ürger über die ganze Sache das 
neu zu etablierende negoce zu hindern suche. Da die Frankfurter 
auch die Stettiner Kaufleute beschuldigten, sie täten sich nicht genug— 
jam nach Waren um, besorgten die Fischwaren viel zu spät, hätten 
keine Handlung nach Island. so wurden letztere angewiesen. von den 
i) Gen.-Dir. forderte darauf 10. und 18. Septemiber Angabe, wieviel von 
diesen 4 Waren die Berliner Maierialisten von 1723 bis August 1731 immediat 
iber Stettin hätten kommen lassen (Reg.-A. Frankfurt 20, 27). Auch 27 Faß Hanf⸗ 
il wollten 2 Berliner Kaufleute (18. September) passiert haben. 
wey, Reskripte vom 5. Oktober und 8. November 1731 (Siadt Stettin V. J.
	        
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