Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
leute in Stettin und Frankfurt mehr Verkehr und Kredit im Auslande 
hätten als 20 bis 25 Berliner mit ihren kleinen Negotien.i 
Diese nachdrücklichen Vorstellungen, die alle dem von Hille ver— 
tretenen und vom Generaldirektorium angenommenen Standpunkt durch— 
aus widersprachen, hatten endlich die Wirkung, daß am 1. —3. Mai 1732 
eine Konferenz zwischen Mitgliedern des Generaldirektoriums und solchen 
der kur- und neumärkischen, pommerschen und magdeburgischen Kammern 
stattfand und daß darin ein neues Projekt vereinbart wurde. Dessen 
wichtigste Bestimmungen waren: 
l. Freier Handel der in den 3 Städten ansässigen und zünftigen 
Kaufleute auf Oder und Elbe ohne Niederlage und Umladung, 
gegen jährliche Eidesverpflichtung, keinen Ausländer daran teil— 
nehmen zu lassen, und freier Marktverkehr. 
Weitere Zollmoderation für die auf der Oder über Stettin durch— 
gehenden Waren, soweit sie nicht in Pommern bleiben. 
Keine neue Veränderung, ohne daß sie den Kaufleuten 134, Jahre 
oder 2 Sommer vorher angesagt wird. Das richtete sich gegen 
die überraschend gekommenen, den Handel umwälzenden Hilleschen 
Anderungen vom Vorjahre. 
Über den Entwurf sollten die Meinungen der Kaufmannschaften 
von den Magistraten der 3 Städte zu Protokoll genommen und in 
ängstens 4 Wochen nebst den Gutachten der beiden Kammern ein— 
gesandt werden.?) 
In der Sache wie in der Form wurde hier also mit dem zuletzt 
geübten und so schlecht bewährten Verfahren des einseitigen Entscheidens 
nach Hilleschen Vorschlägen gebrochen. Mit dessen großem Einfluß 
war es mit einem Schlage aus, und er wurde aus der bisherigen 
Leitung der Frankfurter Angelegenheiten nahezu ausgeschaltet, indem 
) Die Relation der kurmärk. Kammer vom 17. März 1732 geht in sehr 
weitschweifiger Form auf alle Punkte des Projekts ein. Sie stützt sich ganz auf 
das ebenso umfangreiche Gutachten Reinhardts vom 18. Januar (Kgl. Haus— 
archiv Mss. 327). Auch die Voten von G. v. Thile, Klinggräff, Scharden, 
v. Münchomw liegen bei. 
) Reskripte an die kurmärk. und die pommersche Kammer, 10. Mai 17832 
A. S. B. Görne, Viebahn, Happe. Ausf., Reg.-A. Frankfurt 20. 27; Stetiin, 
Vorp. Lizents. 481I1).
	        
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