Die neuen Grundsätze für den Oderhandel. 671
Die kurmärkische Kammer hatte schon vorher) eine Art Ver—
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17. März die Parifikation der Oder- mit den Elbzöllen beschlossen
worden war. Sie urteilte, daß bei dieser Veränderung die Schlesier,
Frankfurter und Stettiner zwar gewinnen, die königlichen Kassen und
die Kurmark, vor allem Berlin, aber sehr schlecht zurechtkommen
würden. Von den 15000 Tlr. die der schlesisch- Hamburger Verkehr
in den Zöllen brachte, werde wohl die Hälfte wegfallen, in den 4 Oder—
zöllen dagegen nur 1800 Rtl. einkommen, falls nicht das schlesische
Dderkommerzium 33/, mal so groß werden würde. Mindestens werde
der König über 10040 an die ihm nicht gehörenden Zölle zu Schwedt
und Frankfurt verlieren. Sie bat um Entschädigung für den Abzug
der Schiffahrt vom Neuen Grabenkurs oder um Decharge wegen des
Minderertrages; dem kurmärkischen Domänen-Etat müsse zudem der
erweisliche Abgang im Oderberger Wasserzoll vergütet, oder noch besser
die für 1778 - 1734 auf 823 Rtl. geschlossene Pacht von der pommerschen
stammer oder den Oder-Kaufmannschaften übernommen werden.
Die Ressortschmerzen der kurmärkischen Kammer fanden aber keine
Hheachtung, auch auf eine nochmalige Bitte um Verhaltungsbefehle
26. Juni) erhielt sie keinen Bescheid. Vergebens warnte sie, daß bei
den zu fassenden Entschlüssen nicht eines der besten Kleinode der
krone, die Kurmark mit den Residenzstädten, in hazard eines Ver—⸗
jalls gestellt werde (4. Juli). Die auf der Frankfurter Messe ver⸗
einbarten Grundsätze für den Oderhandel hielt sie immerhin noch für
die beste Lösung, vorausgesetzt, daß sie aller Verantwortung für den
zu besorgenden großen Schaden enthoben sei. Wenn die Großhandels⸗
atzise zu Berlin und der Krossener Nachschußzoll gehoben werde, könne
der Verfall des Berliner Handels noch ziemlich verhütet werden, ob⸗
wohl der Abgang in der Nahrung der übrigen kurmärkischen Städte
und der Ausfall der Zölle und Akzisen noch lange nicht zu ersetzen sei.?)
Die Berliner Materialistengilde wollte (20. Juni), wenn das für
das königliche Interesse und die Berliner Handlung so schädliche neue
Fegotium durchaus eingeführt werde, in ihrem Handel nach Schlesien
wenigstens durch Beseitigung einiger Lasten und Beschwerden ent—
1) Relation vom 12. Mai 1732 (Ebda.)
) Relation vom 15. September 1732.