Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Erneuter Versuch einer Handlungssozietät. 675 
bat er ferner, daß das Bollwerksgeld auf Durchgangswaren nicht auf— 
gehoben werde, und daß die für den inneren Konsum und den pommmerschen 
debit bestimmten Waren nicht nach den alten Zoll- und Atkzisesätzen 
oder um , höher als die außer der Provinz gehenden Waren be— 
legt würden. 
Da die Meinungen der Interessenten noch so vielfältig aus— 
mandergingen, zögerte man, den von der Mehrheit vereinbarten Ent— 
wurf einzuführen, und machte zuvor noch einen ernstlichen Versuch, 
die von Unparteiischen als das beste Mittel angesehene Handlungs— 
sozietät zustande zu bringen. Auf Anregung von Kriegsrat Uhl, der 
im April 1733 in Berlin zur Teilnahme an der Oderzollregulierung 
war, wurde beschlossen, die Stettiner Kaufmannschaft dahin zu dis— 
ponieren, daß sie mit der Frankfurter eine Kompagniehandlung auf 
der Oder nach Schlesien, wo nicht auf alle, so doch auf gewisse Waren 
exxichte, damit man den illimitierten Handel freigeben könne. Denn 
nur dann könnten die zwei Besorgnisse aus dem Wege geräumt werden, 
daß die beiden Kaufmannschaften sich gegenseitig die Preise verderben. 
und daß die Schlesier und Holländer unter jener Namen eine 
Immediathandlung wie auf der Elbe etablieren könnten, wodurch beide 
haufmannschaften in wenig Jahren völlig ruiniert werden dürften. 
der kurmärkische Kriegs- und Domänenrat Klinggräff sollte nebst 
Uhl dahin zu wirken suchen,) auch der Frankfurter Steuerrat Senning 
wurde auf sein Gesuch dazu befohlen. Bei der am 8. Mai in der 
Stettiner Kriegs- und Domänenkammer zusammentretenden Konferenz?) 
waren neben diesen und dem Rat v. Laurens noch Vertreter der 
Nagistrate und Kaufmannschaften der beiden Oderstädte. 
Nach dem Vorschlag der pommerschen Kammer sollte die Kom— 
pagnie nur auf den auswärtigen Handel nach Schlesien und den 
Oberlanden errichtet und von den beiden Niederlagsrechten befreit 
werden. Teilnehmer können nur Bürger und Kaufleute von Frank— 
surt und Stettin sein, die Aktie beträgt 300 Tlr. Der inländische 
handel bleibt, wie er gewesen, das heißt in der Privatkaufleute Händen 
i) Reskript an Klinggräff, 22. April 1738 (Reg.-A. Frantf. Gen. Handl.S. 
dach 43, Nr. 4). 
)) Protokolle 8. -12. Mai 1733 (Stettin, Vorp. Licents. 48 III). 
43 *
	        
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