Die neue Regelung der Oderzölle. 681
Der Rezeß von 1733 spricht nur von der Verzollung der über
Stettin ins Land gehenden Waren, und obwohl er schlesische Waren,
Garn, Leinwand, Röte anführt, so wurde für die von Schlesien Oder⸗
abwärts gehenden Waren, die in Krossen verzollt wurden, erst 1740
auf wiederholte Anfragen bestimmt,) daß davon nur der moderierte
Krossensche Satz erhoben worden solle ohne den Aufschlag von 4,,
selbst wenn sie im Lande blieben; nur Tuche, Tisch- und Pferdedecken,
gegerbte Kuh- und Rindshäute, Bock-, Kalb-, Bären-, Hasenfelle, Sensen
und Sicheln sollten nach der Rolle von 1724 verzollt werden. Galmei.
der nach Stettin ging, war 1739 moderiert worden.
Was von anderen Waren mit den dem Generalsatz unterworfenen
Waren zusammengepackt war, blieb auch beim Generalsatz. Von den
neuen Vergünstigungen ausgeschlossen waren die zum Konsum oder
Verschleiß in Pommern verbleibenden Waren. Die Folge war, daß
manche Stettiner Kaufleute und Materialisten solche Waren erst nach
Frankfurt sandten und wieder zurückkommen ließen, um die uner—
schwinglichen Lizentsätze von 40,, zu vermeiden. Doch war es Groß—
händlern gestattet, für Waren, die sie an sich nahmen, den General⸗
satz mit einem Zuschlag von , wegen der Konsumtion zu erlegen;
das wurde nachträglich auch allen anderen Kaufleuten zugestanden, die
neben dem inneren Debit einen Versand außer Landes hatten.“)
Mit der Durchführung dieser langersehnten und heilsamen Zoll—
ordnung haperte es jedoch. Das Oberzollamt zu Krossen erhielt erst
unterm 16. Dezember 1739 das Reskript vom 16. Oktober 1733 zu⸗
gesandt. Die übrigen Zollstellen handelten, obwohl sie Kenntnis da—
von hatten, den Bestimmungen vielfach zuwider. Zu Küstrin wurden
noch 41,3, ja 6 Gr. vom Schiffpfund erhoben, das war 1736 noch
nicht abgestellt.e) Zu Oderberg ließ die kurmärkische Kammer neben
den festgesetzten 2 Gr. Königlichen Zoll noch ?/3 Gr. Niederlagszoll
für die Joachimsthalsche Schule erheben und hielt das auch aufrecht,
obwohl nach einem Revisionsprotokoll von 1735 die ungewöhnlichen
i) 20. August 1740 (Stadt Stettin V, 3, 132).
) Reskript vom 29. Oktober 1734 (A. S. B., auf Antrag der Kammer.
Stettin, Vorp. Lizents. 48 IV).
2) Energisches Ansuchen der pommerschen Kammer 11. Januar, neue Klage
des Stettiner Magistrats 8. Juni 1736 (Stettin. Vorv. Lizenti. 48 IV. Stadt
Stettin V. 1. 216).