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Waren davon frei sein sollten.) Die Kammer hat 1738 für die beiden
Oderberger Zölle revidierte Rollen herausgegeben, die genau nach der
Havelrolle von 1713 eingerichtet sind, der Königliche Zoll auch in
der Höhe vieler Sätze; doch sind viele und zwar gerade die wichtigsten
höher, teilweise erheblich höher als die von 1713, und nur 3 un—
bedeutende Sätze niedriger. Der neue Generalsatz brachte hier sogar
eine Erhöhung für: Garn (groß Faß 24, vorher 6 Gr.), Baumwolle
(Tonne 2, vorher 1 Gr.), Talg (Tonne 2, vorher Iu/, Gr.).
Vor allem aber wurden die beträchtlichen Stadtzölle zu Stettin
und Frankfurt und der schr hohe Zoll zu Schwedt nach wie vor
weiter erhoben auch von den bisher auf der Oder ungewöhnlichen
Waren, die laut Rezeß davon befreit sein sollten. Im Frankfurter
Stadt- und Niederlagszoll genossen nur die als Mitglieder der Kauf—
mannschaften zu Stettin und Berlin legitimierten Handeltreibenden die
geringeren auf Bürgergut stehenden Sätze, während andere den Fremden⸗
zoll entrichteten. Auch wurde hier öfters Rekognitionsgeld von den
Kähnen erhoben. Zu Schwedt wurden hohe und willkürliche, nicht
nachweislich zu rechtfertigende Sätze erhoben, ja selbst ganz unberechtigt
die sogenannten Neuen Zölle.?)
So wurde die Zollmoderation nur zum Teil uund unzureichend
durchgeführt; die völlige Gleichheit mit den Elbe-Imposten fehlte schon
dadurch, daß auf dem Elbkurs die Durchgangsgüter nach Raummaßen
verzollt wurden — sie konnten nämlich in Lenzen nicht ausgeladen
und gewogen werden —, während in Stettin alles was auf den
Oderkurs kam, genau gewogen und nach dem Gewicht verzollt wurde.
Dazu kam, daß der doppelte Niederlagszwang größtenteils bestehen
blieb, daß Frankfurt am Umladezwang festhielt und an der nochmaligen
Höhung der Heringe, entgegen dem Rezeß von 1723, und daß somit
der Handel hier mancher unnötigen, aber sehr empfindlichen Be⸗
lästigung unterlag.
Fünfter Teil.
2) Stadt Stettin V, 3, 131; die Königliche Rolle in Myl. VI, Il, 491 ff.
gedruckt. Wertsatz im Königlichen Zoll 4 Pf., im Schulzoll 2 Pf. vom Taler.
2) Die Stettiner hätten gern auch eine Moderation der Zollrolle der Stadt
Landsberg auf den Fuß von 1634 erwirkt, da diese fast durchgehends seither be⸗
deutend erhöht und erweitert worden war; die Sätze betrugen nach einer 1722,
also bei Gelegenheit der neumärkischen Zollrevision approbierten Rolle, etwa
der neumärkischen. (Stadt Stettin V. 1, 224.5)