Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Die Oderstädte und der Rezeß. 689 
Die Stettiner waren zumal nach dem Oder-Rezeß außerordentlich 
vor den anderen pommerschen Kaufleuten und Schiffern begünstigt. 
Sie zahlten für Eigengut in Wolgast nur den halben Fürstenzoll, die 
anderen dagegen den vollen Lizent samt Ungeldern und den ganzen Fürsten⸗ 
zoll (uur die von Anklam und Demmin diesen halb). Im Stettiner 
dizent wurde jenen die Hälfte für Wein, Eisen, Stockfisch, Hering, 
wenn das außerhalb Pommerns debitiert wurde, erlassen; für ein 
Schiffpfund Material- und Spezereiwaren zahlten sie 102/,, und wenn 
aus Pommern hinausdebitiert, 61, Gr., während die anderen für 
Zucker und Pfeffer ca. 80, Rosinen 262/,, Talg 2316, gekorben 
Vincenttabak 132 Gr. zu entrichten hatten.) Trotzdem meinte die 
pommersche Kammer später (1744), in Stettin werde der mittlere Kauf⸗ 
mann im Handel und Wandel nicht rechte Luft schöpfen können, so⸗ 
lange die Servislast, die beschwerliche Lizent-Liquidation, die Stadt⸗ 
zulage, der Sundzoll und andere Inkommoditäten nicht gehemmt und 
abgetan seien. In der Tat ist unter der Herrschaft des Rezesses von 
1733 der Oderhandel nicht vorwärts gekommen. Ja die Stettiner 
Kaufmannschaft behauptete 1738, die Handlung sei derzeit so miserabel 
gewesen, als man niemals denken kann. Einige Frankfurter, Gloxin, 
Schröder und Damerow, und auch ein Stettiner, Sam. Schau, hatten 
jeit 1734 angefangen, mit Gewürz- und Materialwaren nach Schlesien 
zu handeln, dies aber wieder aufgegeben.,“) Die Gründe der Frank— 
furter dafür sind nicht bekannt, die Stettiner aber gaben als den 
chlimmsten Übelstand des schlesischen Handels an, daß sie nichts bar 
verkaufen könnten, sondern lange stunden und wegen der Bezahlung 
noch großes Risiko ausstehen müßten. Ferner könne man in Stettin 
keine Waren halten, denn in sein Haus bringen dürfe sie der Kaufmann 
nicht, auf dem Vackhof aber müßten sie durch Ratten leiden oder gar 
1) So zahlte für ein 60 Last großes mit 20 Schock Klappholz, 8 Schock 
kisen- und Fichtenplanken, 60 Faden Brennholz nach Kopenhagen fahrendes Schiff: 
ein Stettiner Schiffer von Bürgergut: zu Stettin ?, Lizent 22. 201.*, Ungelder 
3. 1450/0, Paßgeld 1. 12; zu Wolgast 2/, Fürstenzoll 6. 172/., Ruderzoll 2 Gr., zu⸗ 
ammen 36. 185,.. Ein Uckermünder, Warper u. a. zum Stettiner Kommerzium 
nicht gehöriger Schiffer zahlte außerdem zu Wolgast: noch?/, Zoll 6. 17?/0. Lizent 
30. 10, Ungelder 20.4, Paßgeld, Tiefgeld je 1. 12, Armengeld 4 Gr., zusammen 
bh. 112, mehr als ein Stettiner. Dagegen waren Kamminer im Sundzgoll frei. 
2) Als der Kaufmann Masche 1737 eine große Quantität Reis nach Schlesien 
debitierte, wurde bemerkt, das sei sonst nie geschehen. 
Acta Borussica. Handels-, Zoll- und Akzisepolitik II.
	        
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