Die Oderstädte und der Rezeß. 689
Die Stettiner waren zumal nach dem Oder-Rezeß außerordentlich
vor den anderen pommerschen Kaufleuten und Schiffern begünstigt.
Sie zahlten für Eigengut in Wolgast nur den halben Fürstenzoll, die
anderen dagegen den vollen Lizent samt Ungeldern und den ganzen Fürsten⸗
zoll (uur die von Anklam und Demmin diesen halb). Im Stettiner
dizent wurde jenen die Hälfte für Wein, Eisen, Stockfisch, Hering,
wenn das außerhalb Pommerns debitiert wurde, erlassen; für ein
Schiffpfund Material- und Spezereiwaren zahlten sie 102/,, und wenn
aus Pommern hinausdebitiert, 61, Gr., während die anderen für
Zucker und Pfeffer ca. 80, Rosinen 262/,, Talg 2316, gekorben
Vincenttabak 132 Gr. zu entrichten hatten.) Trotzdem meinte die
pommersche Kammer später (1744), in Stettin werde der mittlere Kauf⸗
mann im Handel und Wandel nicht rechte Luft schöpfen können, so⸗
lange die Servislast, die beschwerliche Lizent-Liquidation, die Stadt⸗
zulage, der Sundzoll und andere Inkommoditäten nicht gehemmt und
abgetan seien. In der Tat ist unter der Herrschaft des Rezesses von
1733 der Oderhandel nicht vorwärts gekommen. Ja die Stettiner
Kaufmannschaft behauptete 1738, die Handlung sei derzeit so miserabel
gewesen, als man niemals denken kann. Einige Frankfurter, Gloxin,
Schröder und Damerow, und auch ein Stettiner, Sam. Schau, hatten
jeit 1734 angefangen, mit Gewürz- und Materialwaren nach Schlesien
zu handeln, dies aber wieder aufgegeben.,“) Die Gründe der Frank—
furter dafür sind nicht bekannt, die Stettiner aber gaben als den
chlimmsten Übelstand des schlesischen Handels an, daß sie nichts bar
verkaufen könnten, sondern lange stunden und wegen der Bezahlung
noch großes Risiko ausstehen müßten. Ferner könne man in Stettin
keine Waren halten, denn in sein Haus bringen dürfe sie der Kaufmann
nicht, auf dem Vackhof aber müßten sie durch Ratten leiden oder gar
1) So zahlte für ein 60 Last großes mit 20 Schock Klappholz, 8 Schock
kisen- und Fichtenplanken, 60 Faden Brennholz nach Kopenhagen fahrendes Schiff:
ein Stettiner Schiffer von Bürgergut: zu Stettin ?, Lizent 22. 201.*, Ungelder
3. 1450/0, Paßgeld 1. 12; zu Wolgast 2/, Fürstenzoll 6. 172/., Ruderzoll 2 Gr., zu⸗
ammen 36. 185,.. Ein Uckermünder, Warper u. a. zum Stettiner Kommerzium
nicht gehöriger Schiffer zahlte außerdem zu Wolgast: noch?/, Zoll 6. 17?/0. Lizent
30. 10, Ungelder 20.4, Paßgeld, Tiefgeld je 1. 12, Armengeld 4 Gr., zusammen
bh. 112, mehr als ein Stettiner. Dagegen waren Kamminer im Sundzgoll frei.
2) Als der Kaufmann Masche 1737 eine große Quantität Reis nach Schlesien
debitierte, wurde bemerkt, das sei sonst nie geschehen.
Acta Borussica. Handels-, Zoll- und Akzisepolitik II.