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Fünfter Teil.
bei Mangel der Remisen unter freiem Himmel lagern trotz der schweren
Stättegelder. Auch seien die Stettiner Imposten noch immer zu hoch,
und die Steigerung des Postportos verteuere Korrespondenzen und
Wechselgeschäfte und hindere so manchen Handel.) Der Senator
Goedecke aber meinte, solange nicht der holländische Doppel-Hering,
Isländer und Berger Fisch für die Durchhandlung nach Breslau frei—
gegeben sei, lohne es nicht der Mühe und Kosten an Korrespondenz
u. a. für den Gewürzhandel allein.“) Es rächte sich auch, daß die
Sozietät nicht zustande gekommen war. Denn die Stettiner Kaufleute
gestanden selbst, daß sie mit ihren eigenen Kapitalien das Kommerzium
nicht höher bringen könnten, weil aller auswärtige Debit für sie mit
einem unerträglichen Kredit verbunden sei. Auch andere Waren, be⸗
sonders Hering und Leinsamen, konnten sie nur auf Zeit verdebitieren.
mußten aber alle Unkosten für Einkauf, Fracht, Zölle, Assekuranz u. a.
bar erlegen. Daher kamen noch immer die Schiffe meist mit Ballast
dort an, und begnügten sich die Kaufleute hauptsächlich mit dem
weniger riskanten Exporthandel, vor allem mit Holz.)
Die Frankfurter Kaufleute aber ließen zu derselben Zeit merken,
daß auch sie durch den Rezeß beengt seien. Sie wollten einige von
einem Breslauer nach Königsberg verkaufte steirische Eisenwaren und
schlefische Landtuche durchspedieren, und selbst Senning meinte, daß
die Spedition für fremde Kaufleute mit solchen Waren, die nicht zu
den praecipuis der Frankfurter und Stettiner zählten, wohl verstattet
werden könne.) über eine solche Meinung war die pommersche
Kammer völlig erstaunt. Sie hätte gewünscht, der Frankfurter Kauf⸗
mannschaft principia und sentiment hätten sich vor 15 und mehr
Jahren so sehr geändert, dann wäre vieles Schreiben, Reisen und
Konferieren vermieden worden. Man gönnte ihr gern, daß sie Breslauer
Waren nach Stettin spediere, und nehme an, daß sie um so eher der
Stettiner Güter als inländische hin- und herspedieren und somit auf
) Darüber klagt Stettin auch 30. Dezember 1737.
2) Anfrage der pommerschen Kammer 7. August und Verhandlung im Senat
18. August 1738 (Stettin, Vorp. Lizents. 48 IV).
3) Gutachten der Älterleute der Stettiner Kaufmannschaft, 30. Juli 1738
Ebda.). Das Holz wurde meist aus Polen über Landsberg oder Züllichau bezogen.
) Senning 5. Juni 1738; die kurmärkische Kammer an die pommersche,
10. Juni,. fand diese Interpretation nirgends gegründet (Ebda).