Verlängerung des Rezesses.
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gesprochensten Persönlichkeiten zusammenhing, da Uhl in die neu—
märkische und Hille in die pommersche Kammer versetzt worden war.)
Sie beantragte jetzte) freie Durchschiffung nur für die Waren, die
die Schlesier durch den Neuen Graben bekommen könnten, damit sie
auf der Oder vielleicht wohlfeiler dahin gebracht werden könnten;
dagegen müsse es wegen anderer, die auf jenem Kurs gar nicht oder
nicht so wohlfeil durch die Schlesier bezogen werden könnten, bei
den Stapelrechten bleiben. Immerhin wäre nach diesem Vorschlag
vor allem Hering Freiware geworden. Uhl hielt noch immer völlige
Freiheit für das beste, höchstens daß eine Art Schutzzoll bei der
Durchhandlung der reservierten Waren an die Kaufmannschaft jedes
Orts zu entrichten sei. Hille spottete, daß er sein Sentiment nun 10
und mehr Jahre vorbringe, ohne daß es je goutiert worden sei.
Wie ein Teil der Siettiner wünschten auch die Frankfurter Kauf⸗
leute nicht nur das Beibehalten der reservierten Handlung. sondern
auch, daß ihr außer Eisen, Leinsaat, Hering und Fischwaren noch
Tran und Fettwaren, Honig, Talg, Flachs, Hanf, Werg, Blei und
Kreide unterworfen werden möchten.?)
Eine Entscheidung erfolgte auf dies alles nicht. Da mit 1. Jum
1740 der Rezeß ablief, erinnerte der Stettiner Magistrat 17. März
1740 wieder an eine solche, damit die Kaufleute mit Verschickung der
Waren sich danach richten könnten. Es wurde der Vorschlag der
pommerschen Kammer wegen Freigabe der auch von Hamburg erhält—
lichen Waren nun der Frankfurter Kaufmannschaft und der kurmärkischen
Kammer mitgeteilt und auf deren Gutachten hin vorläufig abgelehnt.)
Es sollte zur Zeit noch überall bei dem bisherigen Handelsrezeß
und der Verfassung so lange bleiben, bis man etwa Mittel finde, die
Frankfurter und Stettiner Kaufmannschaft zu vereinigen und deshalb
eine Konferenz zu veranlassen.
1) A. B. Beh. Org. V, J, S. 773.
2) 18. Dez. 1738, wiederholt 22. Mai 1739 (Stettin, Vorp. Lizents. 481V)
Bericht der kurmärk. Kammer 18. April 1739 (Stettin Vorp. Lizents. 48V).
) Refkript vom 8. Juni 1740 auf Anfrage der Kammer vom 22. April
(Ausf. Friedrich, ggz. Görne, Happe. Stettin, Vorp. Lizents. 48 V).