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Fünfter Teil.
daß man versucht hätte, sich mit der schwedischen Regierung über eine
Ordnung für diese Leichterfahrt zu einigen.
Der König begünstigte die Stettiner Schiffahrt vornehmlich, weil
sie ihm für die Verbindung der preußischen Küstengebiete wichtig war;
der auswärtige Seehandel dagegen wurde fast ausschließlich von fremden
Schiffen unterhalten, und es ist auch nichts Wesentliches geschehen,
um das zu ändern.
über den Stettiner Handel selbst haben wir seit 1738 jährliche
Berichten) und eine Gesamtübersicht aus dem Ende dieser Periode auf
die Anfrage von Berlin hin:) ob das Stettiner Kommerzium und ob
die Anzahl der wohlhabenden Kaufleute seit 10 Jahren zu- oder ab⸗
genommen haben und aus welchen Gründen. Die vom Magistrat ein⸗
gereichten Jahresberichte enthalten meist Klagen über geringen Absatz
und schlechte Preisverhältnisse, sie lassen deutlich erkennen, in welch
engen Grenzen der dortige Handel war. Die Ausfuhr bestand vor—⸗
nehmlich in Holz — Stab- und Klappholz, weniger Bauholz, Planken,
Dielen — Weid- und Pottasche, Weizen und Roggen, Tabak, Glas,
von schlesischen Waren nur Galmei; die Einfuhr vor allem in Hering
dann Stockfisch, Tran, Öl, Wein, Branntwein, Sirup, Talg, Lein⸗
samen, Blei, Zinn, Eisen, Alaun, Kreide, Fliesen, Wetzsteinen, etwas
Kramgut und Juchten. Über den Stand des Handels 1729—38
gaben die Senatorenkaufleute an, er habe nicht zu- noch abgenommen,
die Seglerhauskaufleute dagegen, er habe notorisch abgenommen, liege
ganz darnieder, die Kaufleute hätten nichts zu verkehren, litten an
Geldmangel. Daß das Vermögen der Kaufleute seit einigen Jahren
schlechter geworden, die Handlung mit Schaden geführt worden sei,
gestanden auch die Senatoren zu. Doch wies die Lizentkammer nach,
daß die Zahl der zur See ein- und ausgehenden Waren gestiegen
war, und der Akziseinspektor berichtete, daß zwar die Zahl vermögender
Kaufleute weder zu⸗ noch abgenommen, daß die im Handel verkehrenden
Kavitalien der Kaufleute aber sich etwas vermehrt hatten.
Auch aus den von den Kaufleuten geäußerten Wünschen erhält
man keineswegs das Bild eines großzügigen und fortschreitenden Be⸗
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) Stadt⸗A. Stettin V, 1, 216.
» Reskript an pommersche Kammer, 21. Februar 1739 (Ausf. ggz. Grumb⸗
ow, Görne. Stettin K.-⸗A. Tit. XII Nr. 31). *