Der Handel in Frankfurt.
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riebs. Die verbotenen Schiffstellen zu Uckermünde, Stepenitz und
im Haff abstellen, den Hökern und Schiffern keine Konzessionen auf
en Handel erteilen, die Kaufleute von Nachbarstädten und Domänen—
eamte vom Handel abhalten — das war es, worin die Stettiner ihr
heil erblickten.
Offenbar ist Frankfurt als Handelsstadt in dieser Zeit besser
jediehen als Stettin, vor allem durch seine gerade damals recht auf—
lühenden Messen. Die schlesische Kaufmannschaft klagt unter Karl VI.
mmer wieder, daß diese Messen von Jahr zu Jahr anwüchsen, indem
die Kaufleute, namentlich die polnischen, durch allerhand Lochspeisen
zahin gezogen würden.i) Allerdings urteilen die Frankfurter Kauf—
eute selbst,,) in den Messen hätten Fremde den Verkauf, könnten auch
vegen ihrer größeren Freiheiten alles in besserem Preise lassen, daher
aiele einheimische Spezerei- und Seidenhändler zugrunde gegangen seien;
die noch vorhandenen hätten nur einen geringen Handkauf, könnten
hre Waren nicht mehr aus der ersten Hand entbieten, sondern kauften
sie von einer Messe zur anderen von Fremden. Vor Anlegung des
Neuen Grabens hätten Kapitalkaufleute in Frankfurt gewohnt, danach
ei den Berlinern und Fremden viele Handlung zugefallen, doch mußten
zuch sie zugeben, daß nach der Zeit einige, wiewohl wenige Kaufleute
ich etabliert und angefangen hätten, ihre Waren aus der ersten Hand
uu beziehen. So hat sich Abr. Dietr. Schröder 1722 aus Hamburg in
Frankfurt niedergelassen, nachdem er im Namen des Königs versichert
vorden war, daß er bei seiner schon an 7 Jahre von dort her be—
riebenen Meßhandlung geschützt und auch fernerhin den fremden
Messehändlern gleich traktiert werden solle, nur mit dem Unterschied,
daß er von seinen eingehenden (nicht nur den verlosten) Waren 10
Großhandelsakzise erlegen sollte. Neben ihm betrieb Ernst Gottlieb
Gloxin, auch ein Zugezogener, den Großhandel zwischen überseeischen
dändern und Schlesien. Es war dadurch nach langer Zeit wieder ein
rrößerer Zug in das Frankfurter Handelsleben gekommen.
Die hinterpommerschen Hafenstädte sind durch die Erwerbung
Stettins an Beachtung stark zurückgedrängt und mittelbar geschädigt
) Harmann, Krossener Zoll S. 5. Vgl. oben S. 352f.
) Vorstellung vom 17. März 1733 (Reg.-A. Frankfurt Fach 18 Nr. 16).