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Sechster Teil.
Schutzbrief expraktizieren möchte, solle der als erschlichen nichtig und
ungültig sein.) Auf Ansuchen des Königsberger Magistrats, eine
unparteiische Kommission zu verordnen, um das Kommerzienwesen und
des Magistrats Vorschläge gründlich zu untersuchen und Mittel zu
finden, wie der gar sehr darniederliegende Handel wieder in Flor zu
bringen sei, wurden außer dem Kanzler von Ostau die Minister
v. Grumbkow und v. Kranutt damit beauftragt.?e) Sie sollten auch
überlegen, wie hinfüro allen einheimischen und fremden Negotianten
ohne weitläufigen Prozeß prompte Justiz administriert werden könne.
Das letztere entsprach vor allem einem Wunsche der Polen und
Litauer, die nach Königsberg handelten. Dieser Handel beruhte auf
einem weitgehenden Kreditsystem: die Polen und Litauer waren gewohnt,
von den Königsberger Kaufleuten wenigstens den halben Wert der
Waren voraus zu nehmen und sich von ihnen, wenn sie mit ihren
Waren kamen,?) alle Abgaben vorschießen zu lassen. Dieser Handel
erforderte also einen großen Vorschuß, war aber sehr gewinnbringend,
denn der Pole überließ nicht nur seine Waren dem Vorschußgeber vor an—⸗
deren, sondern nahm auch seine Retourwaren von oder durch ihn und
ließ sich die gewöhnlichen Prozente überdem abziehen. Aber bei der
Unzuverlässigkeit der ostländischen Adligen, Kaufleute und Juden waren
Streitigkeiten über Schulden und Kontraktbrüche allzu häufig. Die
polnischen Edelleute empfanden es schon aus Adelsstolz bitter, daß sie
dann vor die Königsberger Stadtgerichte gezogen wurden, sie klagten
auch immer, daß diese einerseits mit sofortigen Arrestationen gegen ihre
Schiffe und Waren vorgingen, anderseits die Prozesse verschleppten.9)
Die polnischen und litauischen Adligen baten 1714, daß bei Rechts⸗
1) Kgl. Resolution v. 13. Nop. 1728: Die Schutzjuden zu Königsberg müssen
sich keine Handlung weiter anmaßen, als ihnen nach der Stadt Konstitution
und Privilegien zugelassen ist, d. h. nur noch Fremdenrecht. (Gen.-Dir. Ostpr.
22, 15 I).
2) Commissoriale, Königsb. 21. Juni 1718 (Ausf. ggez. Grumbkow. Gen.⸗
Dir. Ostpr. 22, 4).
) Sie brachten die Waren im Winter zu Schlitten entweder ganz nach
Königsberg oder nur an die Ströme, auf denen sie im Frühjahr und Sommer in
offenen Gefäßen, Wittinen, hingeschifft wurden; die Kurländer, Russen und Samaiten
kamen zu Lande hin.
q) Restr. der Regierung an die 8 Stadtigerichte, 15. Juni 1713, in pol-
nischen Sachen aufs schleunigste zu verfahren.
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