Preußisch-polnische Zollverhältnisse. 739
meister das Recht dazu mit Hinweis auf die gleichartigen und ziemlich
gleichzeitigen Neuerungen, die Preußen ohne vorherige Kommunikation
mit der Republik vorgenommen habe. Die Regierung schlug darauf
vor,) den neuen Landzoll, der ohnehin wenig eintrage, aufzuheben
und sich damit ein Recht zu schaffen, von der Krone Gleiches zu
sordern. Dies geschah nicht, dagegen entschloß man sich etwas später,
sich den ernstlichen Vorstellungen, die der Kaiser wegen der starken
Zzollerhöhungen in Warschau erheben ließ, anzuschließen.?)
Aber bloße Vorstellungen blieben in Polen ganz wirkungslos.
So war 1711 sogar ein großer Posten Ungarweins, der für den
preußischen Hof durchgeführt wurde, mit schwerem Zoll belegt worden,
obwohl laut Königlichem Diplom dem Herzog wie dem Adel von
Preußen die Zollfreiheit dafür zustand. Preußen drohte mit Repressalien,
aber führte sie nicht aus; die Folge war, daß man in Polen lachte,
als der preußische Gesandte wieder drohte, man werde seinen König
chließlich dazu bringen, auch einen Weichselzoll anzulegen, und daß
man erwiderte, von Sr. Majestät Intention in puncto Repressalien
ei man besser unterrichtet als jener.) Dagegen hat Danzig eine bei
Fürstenwerder angelegte Zollbude mit Gewalt aufgehoben und den
—V
Die Untertanen der masurischen Grenz⸗AÄmter, die mit Vieh, Wolle
und andern meist von den Polen aufgekauften Waren nach Danzig
handel trieben, wurden nun in Marienburg geschatzt und klagten über
schwere Exaktionen, Arreste und Mißhandlungen. Auf wiederholte
Beschwerden gestand endlich der Kronschatzmeister v. Prebendow zu,
daß preußische Untertanen für solche Waren, die laut behördlicher
Atteste oder Kaufquittungen in Preußen selbst gekauft oder die, wenn
ie polnischen Ursprungs waren, schon einmal verzollt waren, zollfrei
passieren sollten, ebenso was aus dem polnischen in das branden⸗
hurgische Preußen ausgeführt wurde, und daß bei Verdacht und Unter—
cchleif keine Arreste verhängt, sondern am maßgeblichen Orte Satis—
) Bericht des Residenten v. Lölhöffel 24.. der Reg. 29. Oktober 1711.
Kbg. 1118).
2) Reskript an v. Lölhöffel und Regierung 11. März 1713 (Ausf. ggz. Ilgen
kbg. 1118).
5) Lölhöffels Bericht, Danzig 21. April 1717 (Kbg. 1118).
9) Die westpreußischen Stände drohten auf dem Landtage, das Zollwesen
mit gewaffneter Hand über den Haufen zu werfen und in vorigen Stand zu setzen.