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Sechster Teil.
Kasse, die beim Lizent für Beihilfen zum Ersatz verunglückter Bordinge
angelegt wurde, abgegeben werden. Die Zunft wurde dagegen ver—
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halb zweier Jahre noch 500 Lasten neu zu beschaffen, wobei sie nicht
an die Königsberger Schiffszimmerzunft gebunden war, ferner dem
Schiffspersonal den Lohn zu verbessern zur Verhütung der bisherigen
Unredlichkeiten. Auch wurde die in jedem Vorjahr vorzunehmende
Besichtigung der Fahrzeuge erneuert und verschärft; dies fiel den Reedern
mit der Zeit sehr beschwerlich, da sie keine Fahrten erhielten, wenn
nicht die dabei angeordneten Reparaturen genau ausgeführt wurden.
Die genaue Innehaltung der Reihefahrt nach der Anweisung des Li—
zents wurde wieder eingeschärft. Doch durften auch nichtzünftige ein—
heimische Bootführer Frachten fahren, allerdings mußten sie den zünftigen
Bordingen dabei den Vorrang lassen und für jede Fahrt und Last die
/5 Ggr. in die Bordingskasse zahlen. Die hohen Einkaufsgelder in
die Zunft (100 Rtilr.) wurden aufgehoben.
Der erforderte Fassungsraum war bis 1721 wirklich angeschafft,
wurde aber weiterhin nicht innegehalten, indem für die untüchtig wer—
denden Gefäße keine neuen mehr eingestellt wurden. Denn die Handels⸗
berhältnisse gestalteten sich gerade damals ungünstig, da die Einfuhr
des Boysalzes und anderseits die Ausschiffung der Holzwaren stark
zurückging; dadurch kamen viel weniger große Schiffe,) und wurden
weniger Bordinge gebraucht, denn die kleineren Seeschiffe fuhren ohne
Leichterung bis Königsberg. Nun wollten aber die Kaufleute auch
nicht mehr die bedingungsweise zugestandenen höheren Frachten bezahlen
und erlangten auf dem Prozeßwege,?) da die Reeder sich nach Lage
der Dinge außerstande erklärten, das verlangte Quantum innezu⸗
halten, daß von Anfang 1724 an nur die alte Fracht von 2fl. und
dazu die */, Ggr. für die Kasse zu entrichten waren, bis die 2571 Last
wieder vollzählig seien.
Nun wollten aber auch die Reeder in den daran geknüpften
)1729 hatten von 744 eingelaufenen Schiffen nur 32 über 100 Lasten.
) Urteil des Lizentgerichts vom 6. Februar, bestätigt von der Kammer 29. Mai,
o. Gen.⸗-Dir, A. S. B. Katsch, 5. August 1724. Bei der Bracke im Frühjahr 1724
gab es 63 Vordinge mit 2441 Last, schwankend zwischen 15 und 90 Last Fassung
(Durchschnitt fast 40); davon wurden 9 Gefäße mit 345 Last wegen schlechter Be⸗
schaffenheit zurückgestellt (Gen.-Dir. Ostpr. 123, 1).