Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Neuordnung im Bordingswesen. —751 
drückenden Bedingungen erleichtert werden und auch sonst einige günstigere 
Bestimmungen erlangen — so, daß bei Bordingsfahrten in die See die 
Schiffsschiffer für etwaigen Schaden haften sollten —, ihre Klagen 
wurden aber auf Antrag des Lizentdirektoriums als unbegründet ab— 
gewiesen, ja es wurde auch versuchsweise auf ein Jahr das nach ihren 
Satzungen übliche Gutrechnen nichtgemachter Fahrten abgeschafft, weil 
dadurch nur die Unfleißigen in ihrer Nachlässigkeit gestärkt wurden.) 
Nach einigen Jahren aber wurde den fortwährenden Klagen über den 
zu geringen Verdienst?) nachgegeben, denn es waren infolgedessen 
1720—2 29 1137 Last weniger geworden und nur 215 durch Bau 
von 7 neuen Gefäßen hinzugekommen, 9 Bordinge waren verkauft 
und in Seeschiffe umgeändert worden und viele Reeder hatten die 
Zunft verlassen. Diese war aber nützlich und notwendig, denn die 
nichtzünftigen, nach freier Vereinbarung fahrenden Leichter erwiesen 
sich immer als viel teurer, nutzten namentlich Notlagen und dringliche 
Fälle ungemein aus und forderten 5—26fl. in Pillau. Daher wurden 
1730 wieder die erhöhten Frachten zugestanden ohne die Bedingung, 
Schiffsräume in bestimmter Größe zu halten, dergestalt jedoch, daß die 
Reeder, wenn sie sich wieder etwas erholt hätten, mehr Bordinge an⸗ 
schaffen sollten, und daß das Lizentkollegium durch oft wiederholte 
Erinnerungen und diensame Veranstaltungen dahin wirken solle, ferner 
daß den Großhändlern, die Königsberger Bürger seien, freigelassen 
werde, zu ihrem eigenen Handel für sich selbst Bordinge verfertigen 
zu lassen, wenn es etwa daran fehle.8) 
Damit scheint Frieden eingekehrt zu sein, das Bordingwesen kam 
wieder in Aufnahme und ist bis 1762 auf 2681 Last — 59 Schmacken 
zu 21—80 Last — gestiegen; es war nun statt Mangels UÜberfluß 
eingetreten, die Fahrzeuge waren auch besser als früher, und dank den 
Anftalten des Lizentdirektoriums soll die Bedienung der fremden 
i) Lizent 8. August, Kammer 1. November, Reskript an diese 17. November 
1725 (Ostpr. 128, 1). Der Lizent erklärte die ungünstige Lage der Reeder damit, 
daß manche weder selbst sahren noch neben der Reederei ein anderes Gewerbe 
treiben, sondern allein von den Frachten leben wollten. 
2) Die Fracht in Riga bei 2,, Meilen machte 456 fl. aus, für Königsberg 
—Pillau, 6G Meilen, nur 2fl. Braunsberg-Pillau,3 Meilen. 3 fl., Elbing —Pillau 
22.. Winters 4-8 fl. 
8) Kgl. Resolution vom 17. März 1730 (Konz. Grumbkow. Ostpr. 123, 1).
	        
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