Neuordnung im Bordingswesen. —751
drückenden Bedingungen erleichtert werden und auch sonst einige günstigere
Bestimmungen erlangen — so, daß bei Bordingsfahrten in die See die
Schiffsschiffer für etwaigen Schaden haften sollten —, ihre Klagen
wurden aber auf Antrag des Lizentdirektoriums als unbegründet ab—
gewiesen, ja es wurde auch versuchsweise auf ein Jahr das nach ihren
Satzungen übliche Gutrechnen nichtgemachter Fahrten abgeschafft, weil
dadurch nur die Unfleißigen in ihrer Nachlässigkeit gestärkt wurden.)
Nach einigen Jahren aber wurde den fortwährenden Klagen über den
zu geringen Verdienst?) nachgegeben, denn es waren infolgedessen
1720—2 29 1137 Last weniger geworden und nur 215 durch Bau
von 7 neuen Gefäßen hinzugekommen, 9 Bordinge waren verkauft
und in Seeschiffe umgeändert worden und viele Reeder hatten die
Zunft verlassen. Diese war aber nützlich und notwendig, denn die
nichtzünftigen, nach freier Vereinbarung fahrenden Leichter erwiesen
sich immer als viel teurer, nutzten namentlich Notlagen und dringliche
Fälle ungemein aus und forderten 5—26fl. in Pillau. Daher wurden
1730 wieder die erhöhten Frachten zugestanden ohne die Bedingung,
Schiffsräume in bestimmter Größe zu halten, dergestalt jedoch, daß die
Reeder, wenn sie sich wieder etwas erholt hätten, mehr Bordinge an⸗
schaffen sollten, und daß das Lizentkollegium durch oft wiederholte
Erinnerungen und diensame Veranstaltungen dahin wirken solle, ferner
daß den Großhändlern, die Königsberger Bürger seien, freigelassen
werde, zu ihrem eigenen Handel für sich selbst Bordinge verfertigen
zu lassen, wenn es etwa daran fehle.8)
Damit scheint Frieden eingekehrt zu sein, das Bordingwesen kam
wieder in Aufnahme und ist bis 1762 auf 2681 Last — 59 Schmacken
zu 21—80 Last — gestiegen; es war nun statt Mangels UÜberfluß
eingetreten, die Fahrzeuge waren auch besser als früher, und dank den
Anftalten des Lizentdirektoriums soll die Bedienung der fremden
i) Lizent 8. August, Kammer 1. November, Reskript an diese 17. November
1725 (Ostpr. 128, 1). Der Lizent erklärte die ungünstige Lage der Reeder damit,
daß manche weder selbst sahren noch neben der Reederei ein anderes Gewerbe
treiben, sondern allein von den Frachten leben wollten.
2) Die Fracht in Riga bei 2,, Meilen machte 456 fl. aus, für Königsberg
—Pillau, 6G Meilen, nur 2fl. Braunsberg-Pillau,3 Meilen. 3 fl., Elbing —Pillau
22.. Winters 4-8 fl.
8) Kgl. Resolution vom 17. März 1730 (Konz. Grumbkow. Ostpr. 123, 1).