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Sechster Teil.
vinz angestellt wurden, ergaben jedoch eine einhellige Ablehnung.
Borcke hielt die Veränderung für gefährlich und in bezug auf Getreide
u. a. für unnötig und gutachtete zusammenfassend: „Wenn ich aber
meine rechte Herzensmeinung sagen sollte, so möchte man allhier die
Dinge nur lassen, wie sie sind, ich kann mir nimmermehr einbilden,
daß dergleichen vielfältige Verbote das commeércium, welches ein libra
Werk sein muß, befördern kann.“ Es wurde hier, wie auch in Preußen,
dafür 8 daß die Ansetzung bestimmter Markttage für den Land⸗
mann eine Beschwerde sei, da er sich nach der Beschaffenheit des
Weges und seinen Wirtschaftsgeschäften richten müsse; die Vorschrift
bestimmter Taxen sei oft vorgeschlagen worden, aber als schlechthin
impraktikabel und verkehrshemmend nie zustande gekommen.
In Preußen aber wurde, nachdem die Einrichtung mehrere Mo—
nate in Wirkung gewesen, vorgestellt,) daß sie zwar viele Ausgaben
verursacht habe — teuere Pallisadierung, Anstellung von Markt⸗
bedienten, Akzisevisitatoren, Tor⸗ und Baumschreibern —-, aber keinen
Vorteil gebracht, ja daß die Akzise zurückgegangen wäre, wenn sie
nicht gleichzeitig mit der Pallisadierung in den meisten Stücken um
mehr als /, über den publiken Satz erhöht worden wäre. Die Markt—
tage seien weder dem Lande noch der Stadt zuträglich, verursachten viel
unnötige Versäumnis, die ganze Beschränkung sei um so weniger nötig,
als von dem zu Markt gebrachten inländischen Getreide mehr als ?/5
an den Kaufmann zum kuranten Handelspreise verkauft werde.
Die Schlag auf Schlag folgenden Veränderungen und Ein—
schränkungen des Handels durch die Maßnahmen des Königs, der
starke Abfall, den der Handel schon im Winter 1722/,23 erlitt, machten
die Königsberger Kaufleute, einheimische und fremde, ganz mutlos. Die
auswärtigen Prinzipale der dortigen Lieger wurden so mißtrauisch,
daß sie die anfangs nach Königsberg bestimmten Schiffe auf Danzig,
Riga, Reval und Petersburg umleiten ließen.“) So schlecht standen
die Sachen, als der vielleicht schwerste Schlag erfolgte: als im
Sommer 1723 alles fremde Salz auch zum auswärtigen Handel ver⸗
hoten wurde.?)
H Vorstellung der Kgb. Zünfte v. 12. Jan. 1725 (Gen.-Dir. Ospr. 28, 1)
) Bericht Negeleins v. 30. April 1728 (Gen.⸗Dir. Ostpr. 22, 9). *
3) Restript v. 9. Juli 1723 (Kgb. 207). S. oben S. 4856 ff.