Abschreckung des Osthandels. 759
Die Unzufriedenheit über alles dieses war auch im Auslande so
groß, daß selbst die Polen ungewöhnliche Anstrengungen machten, von
Königsberg ganz loszukommen und den Handel über Danzig zu
richten.i) Der schwere Zoll zu Marienburg (100/0) wurde aufgehoben,
was die Königsberger Kaufmannschaft als einen totalen Ruin des
bisher so glücklich geführten Landhandels mit Litauen ansah. Auch
die litauischen Grenzzölle wurden, um den Überlandhandel nach
Danzig zu erleichtern, herabgesetzt. In der Tat zog sich jetzt der
Wagen⸗ und Schlittenverkehr aus Rußland, der Ukraine und Wolhynien
weit mehr durch das südliche Preußen nach Danzig.?) Ja litauische
Große beschlossen, allen Handel mit Königsberg abzubrechen, weil sie
seit einiger Zeit vom Könige von Preußen darin sehr behindert würden.
Ein besonderer Anlaß ließ sie besorgniserregende Anstalten ergreifen. 8)
Der Königsberger Kaufmann Farenheidt und andere hatten hohe
Forderungen an den litauischen Feldherrn Grafen Sapieha, die sie
durch Arreste auf seine nach Königsberg kommenden Produkte zu be—
friedigen dachten. Der König verwies 5. Juni 1723 die Sache an
die zuständigen Gerichte. Da von diesen ein Arrestbefehl sicher zu er—
warten war, so ließ der Kronregent Graf Dunin drei mit Hanf be—
ladene Schiffe Sapiehas umkehren und den Njemen aufwärts, dann auf
Narew und Weichsel nach Danzig bringen, wo sie gegen Ende des
Jahres als die ersten litauischen Schiffe anlangten. Zwar baten die
Gläubiger, diese Gefäße bei Marienwerder durch Soldaten anhalten
zu lassen, aber die Kammer erinnerte, daß Polen sich im Frieden
von Oliva die beiden Weichselufer gesichert habe; auch in Berlin ur—
teilten Generaldirektorium und auswärtiges Amt übereinstimmend
28. Sept. 1732), daß schlimme Händel daraus entstehen würden, da
man mit Polen ohnedem Streit genug habe, und daß ein Arrest vom
Gericht gesucht werden müsse. Immerhin war die Furcht berechtigt,
daß jenes Beispiel Nachahmung finden werde, es kam auch die Mel—
dung (9. Sept.), die litauischen Magnaten wollten zu Grodno über die
Anlange eines Kanals zur Überwindung der Landstrecke zwischen
Niemen und Narew beratschlagen. Aber für derartiges fehlte es den
J Gen.Dir. Ostpr. Tit. 22, Nr. 8, 10, 12.
2) Kammerberichte v. 19. Juli, 23. Sept. 1728, 5. Mai 1724, 25. Sep⸗
tember 17285.
s) Gen.-Dir. Ostpr. Tit. 22 Nr. 8.