Untersuchung der Handelsbeschwerden. 767
daß dieser Stadt der Boysalzhandel ganz verboten worden war.9
Denn Salz war für den östlichen Handel immer die gangbarste Retour⸗
ware.
Das zweite war die oft beklagte und noch immer bestehende
Separation des in- und ausländischen Zuwachses, mit ihrer Einengung
des Handels und Verteuerung der Lebensmittel. Da diese in Hamburg
fast wohlfeiler als in Preußen waren, so hatte auch die starke Aus—
fuhr von Pökelfleisch und Schiffsproviant nachgelassen. Am meisten
soll durch die Speichermärkte der Lederhandel gelitten haben, ohne daß
die inländischen Gerbereien sonderlichen Vorteil hatten.
Es wurde noch angeführt: Der hohe Lizent auf fremde Woll—
waren, das neue Verbot für die Polen, auf ihren Kähnen ihr eigenes
Brot und Branntwein zu gebrauchen, die Einführung des märkischen
statt des im Wechselkurs 2—30/0 höher stehenden polnischen Geldes,
Mängel in der Justiz. Im ganzen war aber die große Beschwerde—
schrift lange nicht so pessimistisch gehalten wie einige aus früheren
Jahren; es wurde auch wenigstens vom Lizentdirektorium nicht gezweifelt,
daß sich die Handlung wegen der guten Lage von Königsberg und der
gerade durch den Abfall des Petersburger Kommerziums günstigen
Umstände wieder erholen werde. Die Mittel dies zu erreichen, wurden
in derselben ausführlichen Weise, als dritter Hauptteil der ganzen Vor⸗
stellung, besprochen.
Beinahe ein Jahr später erst erfolgte die Resolution auf diese
Vorschläge, da der König das preußische Kommerzienwesen an Ort
und Stelle untersucht und gründlich besprochen haben wollte. Wieder
war es Görne, der damit betraut wurde, ein Mann, der weniger durch
seine Kenntnis der Handelsverhältnisse als durch seine Anpassungs—
fähigkeit zu der Mission sich geeignet machte. Sein Gebiet war das
Domänenwesen, und der Zweck seiner Reise waren vorwiegend Domänen—
und Steuerangelegenheiten; daneben war ihm aber noch alles mögliche
aufgetragen: die Salzsachen, Ausschluß fremder Waren zur inneren
Konsumtion, die Königsberger Beschwerden, das Aufnehmen der Wollen⸗
und Leinenmanufakturen.?)
1) Noch 1726 wider Vorstellungen der Kammer, des litau. Deput.⸗Kolleg.
und des Komm.-Kolleg.
2) Vgl. Görnes Instruktion vom 8. April 1728 (4. B. Beh.⸗Org. IV, 2, 322 f.).