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Erster Teil.
servanz erhoben,) Bahn und Stepenitz hatten Sonderrollen, und
wegen Greifenhagen wurde noch 1714 angefragt, wonach eigentlich
gezollt werden solle. Mit Viehzoll und Gunstgeld hatte die Regle—
mentierung von 1670 eine völlige Verwirrung angerichtet, so daß
auch noch 1714 der damals beste Kenner dieser Verhältnisse zu—
gestand, daß sich darin niemand auskenne.?)
Die Amtskammer hatte gegen die herrschende Konfusion öfters
angekämpft, es war aber schon deshalb vergeblich, weil sie selbst
über manches im unklaren war.) Sie nahm ihre Bemühungen
unter der neuen Regierung wieder auf, vor allem gegen die vielen
Zollhinterziehungen. Als einziges Mittel, um das vielfältige Aus
führen ohne Zollentrichtung, sonderlich zwischen Stargard und Reetzz
zu verhüten, beantragte sie,) daß in allen Grenzdörfern gewistse
Leute zur Zollerhebung bestellt und in Pflicht genommen würden.'
Ferner sollten die Zoll- und Akziseeinnehmer in den neumärkischen
Städten von Königsberg bis Schivelbein angewiesen werden, keint
zollbaren Waren ohne pommerschen Zollzettel passieren zu lassen
und die märkischen Heidereuter solche Durchschleifer in das nächst'
pommersche Zolldorf zurückbefördern. Die abgegebenen pommerschen
Zollzettel aber sollten von den neumärkischen Behörden und Be—
amten vierteljährlich zurückgeschickk werden; ebenso wurde mit de
schwedischen Regierung zu Stettin eine gegenseitige Unterstützun
durch vierteljährlichen Austausch der Zollzettel vereinbart. In Berlir
aber gab man dem ganzen Antrag noch keine Folge, und da ar
der ungeheuer tief ins Land einspringenden und viel verschlungene
neumärkischen Grenze nur wenige pommersche Zollstätten sich be
fanden, so ging hier die Durchschleiferei weiter. Daher suchte etwa
später die Kammer wenigstens zu erreichen, daß die Akziseinspektore
in den Grenzstädten vom Kommissariat angewiesen würden. nie
) Die Sätze ungefähr der Wollinschen Rolle gleich. Land- und Wasserzo!
Viehmarktzoll und Gunstaeld ergaben zusammen nur 40-60, höchstens 100
jährlich.
2) Berichte des Stargarder Akzise- und Zollinspektors Raub, 17. Juli 171
und 29. Dezember 1715 (Stettin, D.⸗A. Hp. Zolls. Spec. 226).
8) So erließ sie wegen der Erhebung des Gunstgeldes 20. Juli 1714 un
21. August 1716 ganz widersprechende Anordnungen.
9) Bericht vom 20. Juli 1714 (Ebenda).
b)y Schon früher versucht, Bd. J. S. 321.