Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Versuche, Geld ins Land zu ziehen. 773 
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vurde nun auf Görnes Antrag erneut eingeführt, daß beim preußischen 
izent keine inländische Münze, sondern nur Albertus- oder Banko— 
md Speziestaler genommen und, damit sie im Lande keinen Kurs 
ewännen, nach Berlin geschickt oder nach einer anderen Anordnung 
m die Regimenter gegeben und dadurch zum Roullieren gebracht werden 
yllten. Damit wurde auch im Oktober begonnen, worauf die Kauf— 
eute sofort klagten, daß die verlangten schweren Taler so schwer auf⸗ 
utreiben seien und ihre Beschaffung viel Zeit koste. Doch blieb es 
ꝛabei, auch als das Generaldirektorium sich nachhaltig und aus vielen 
vründen dagegen aussprach, und als Görne selbst, nur um seine 
MNeinung nicht ganz fallen zu lassen, zugab, man möge die Ausführung 
voch einige Jahre suspendieren.i) Erst nachdem auch die Regimenter 
ber das neu eingeführte harte Geld klagten, wurden alle ergangenen 
herordnungen abgestellt und der frühere Zustand wiederhergestellt.“) 
4. Reformen. 
Der König hat mit den Entscheidungen vom Juli 1728 ein un— 
ewöhnliches Entgegenkommen bewiesen, er hat in den zwei wichtigsten 
zunkten, beim Salzhandel und den Speichermärkten, seine persönliche 
Neinung dem allseitigen Drängen nach Befreiung des Handels ge— 
pfert; behielt er doch noch immer die Vorliebe für die separierten 
härkte und die Taxen und blieb der Ansicht, daß seit ihrer Abschaffung 
ie Kaufleute dem Landmann den Getreidepreis drückten.) So 
ichtig und notwendig jenes für den Handel war, es waren damit nur 
ie empfindlichsten Neuerungen der letzten Jahre beseitigt, nur der 
ztand von 1722 wiederhergestellt, Positives noch nicht geleistet, es 
ar erst die Grundlage geschaffen, an die Erledigung der eigentlichen 
inliegen des Handels zu gehen. Hatten doch die Kaufleute selbst er⸗ 
ärt, alles könne nichts helfen, wenn nicht zuerst die Freiheit des 
sandels hergestellt sei. Das nächste, was der Kaufmannschaft am 
erzen lag, war die Regelung ihrer Handelsverfassung, die nach ihrer 
Peinung gegen die Fremden nicht scharf genug gefaßt und 1718 noch 
Jer 
0). 
1) Altenst. 885. K. O. an Gen.-Dir., Potsdam 10. Dezember 1728: Soll 
abei bleiben und alle Behinderungen, wodurch die Sache schwer gemacht wird, 
us dem Wege geräumt werden. 
) Reskript an preuß. Kammer, 165. Februar 1729. 
3) A. B. Getr-H. II 234.
	        
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