Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Sechster Teil. 
sein, daß die Sache bereits auf ein gefährliches Gebiet gespielt war, 
denn man wußte, daß es für das Königsberger Niederlagsrecht tat— 
sächlich keine Dokumente gab. Was sonst über die Praxis der Königs- 
berger Niederlage damals herauskam, verstärkt nur den Eindruck, daß 
es sich hier um ein formloses Herkommen und nicht mehr handelt. 
Indessen wurde das neue Patent streng gehandhabt. Nachdem 
es den Erfolg gehabt, daß im Winter viel mehr russische Waren wie 
vorher nach Königsberg kamen, schlug das Lizentdirektorium vor,) es 
auf die von Danzig mit Retourwaren zurückkommenden Ostländer 
auszudehnen, damit diese, den Zoll zu vermeiden, künftig in Königs— 
berg einkauften. Ja es wurde litauischen Juden, die über Goldap 
und andere Grenzorte nach Preußen kamen und zur Frankfurter Messe 
reisten, angekündigt, daß sie statt über Bartenstein und Danzig den 
großen Umweg über Königsberg machen müßten. Von Berlin aus 
wurde zwar zuerst befohlen,?) die zur Frankfurter Messe reisenden 
Juden ungehindert passieren zu lassen; als aber die preußische Kammer 
aufmerksam machte, daß dann alle nach Danzig, Elbing und Brauns— 
berg reisenden vorgeben würden, sie gingen nach Frankfurt, ließ man 
es dabei, daß die zur Messe fahrenden Litauer in Königsberg dem 
unmäßigen Stapelzwang Genüge leisten mußten. Es war noch eine 
Gunst, daß die Fremden nicht genötigt werden sollten, die üblichen 
3 Wochen feilzuhalten, sondern daß ihnen erlaubt wurde, wenn sie 
ihre Waren nicht innerhalb 14 Tagen an Königsberger Bürger ver— 
kaufen könnten, solche an dortige Lieger oder Schutzjuden zu verlosen 
und von denen wieder zurückzukaufen; wenn sie auch an diese sie nicht 
los wurden, sollten sie die unverkauften Waren zurück- oder weiter⸗ 
fahren können, und zwar, wenn auf der Achse, zoll- und akzisefrei, 
wenn zu Wasser nach Danzig, gegen das geordnete Stromgeld.s) Von 
einem Besuch der Frankfurter Messe konnte aber für Ostländer,. die 
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i) 17. Mai 1730 (Gen.Dir. Ostpr. 22, 19. 
2) Messebericht Hilles 6. Dez. 1729, Reskript an preuß. Kammer 18. Febr. 
1730 (Konz. A. S. B. Viebahn, Gen.-Dir Osipr. 22 Nr. 20 I)). 
m) Resolution an die preuß. Kammer, 31. März 1730 (Konz. Grumblow. 
Ebda. 19), auf Kammerbericht v. 23. März. Reskript an Hille, Berl. 6. April 
1730 (Konz. A. S. B. Grumbkow. Ebda. 20 1). Die Juden klagten auch, daß in 
Preußen das Judengeleit von ihnen doppelt gefordert werde, die Kammer wußte 
Nichts davon.
	        
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