Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Zollermäßigung für Manufakturwaren. 781 
Königsberg zu ziehen, so soll danach die völlige Freiheit von Zoll und 
Liegetagen, wie in Danzig, eingeführt werden. Die preußischen Behörden 
leisteten allerdings noch längere Zeit passiven Wiederstand, indem das 
Lizentamt auch nach 8 tägigem Feilhalten Zoll erhob, die Kammer die 
Vergünstigung nur auf Rauchwaren bezog. 
Schon vorher hatte der Akzisedirektor Kornmann geurteilt,) daß 
der gesuchte Zweck, die Handelsleute von Osten nach Königsberg zu 
ziehen, selbst durch Zollvergünstigung nicht völlig erreicht werde, solange 
sie die Sortiments von Waren nicht so vollkommen und die Preise 
nicht so niedrig als zu Danzig fänden. Auf seinen Vorschlag wurde?) 
die im Vorjahre für wollene Waren verstattete Moderation auf L0/ 
Landzoll und 1420/0 Akzife auch den aus der Schweiz, Italien, Schlesien 
und Sachsen land-, strom- oder seewärts eingebrachten ganz⸗ und halb⸗ 
seidenen Waren, Leinen und Kanevas zugebilligt, damit die Russen und 
Polen solche in eben der Quantität, Güte und Preise wie zu Danzig 
finden könnten. Die Moderation sollte aber nur den zu Königsberg 
angesessenen Großhändlern, nicht den zur Jahrmarktszeit dahin kom— 
menden Leipziger, Danziger und Hamburger Kaufleuten zu statten 
kommen. Das wurde dann auf Antrag der Kammer den Verhältnissen 
mehr entsprechend dahin geändert,s) daß alle in den Städten und Frei— 
heiten wohnenden Großbürger, auch wenn sie neben dem Großhandel 
im Detail verkauften, nicht aber die Lieger und Ausländer, das bene— 
ficium genießen sollten; denn in Königsberg war der Unterschied 
zwischen Groß- und Detailhändlern fließend, das Großbürgerrecht des 
Kaufmanns ging auf beides.9) 
Ein merkwürdiges Schwanken der Zollpolitik. Nachdem man 1724 
den Zoll auf fremde Manufakturen zugunsten der einheimischen erhöht, 
setzte man ihn jetzt zum Besten des ostländischen Handels wieder her⸗ 
unter. Das Bedenkliche einer solchen schwankenden Politik wurde vom 
Lizentdirektorium wohl nicht mit Unrecht dahin bezeichnet, daß zwar 
jene Zollerhöhung die Ostländer veranlaßt habe, mehr als zuvor ihre 
Absichten auf Danzig zu richten, daß aber die Moderation nach den 
bisherigen Erfahrungen nicht imstande sei, sie wieder zurückzubringen. 
1) Gutachten vom 3. Mai 1780. (Ebda.) 
2) Reskript vom 28. Jult 1730. (Ebda.) 
85) Reskript vom 20. November 1730 (Konz. A. S. B. Grumbkow. Ebda.). 
9 VBgl. oben S. 248 ff.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.