Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Behandlung der Durchfuhr. 
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rechts begeben, da es bei veränderten Konjukturen von großem Nutzen 
jein könnte, sondern nur im einzelnen Fall nach Erlaubnis des Wett— 
gerichts oder Kommerzienkollegs die Weiterreise mit unverkauften Waren 
gestatten. 
Die Kaufleute stellten jedoch nach Ablauf der Probejahre vor,!) 
wie dadurch ein guter Teil des russischen Handels ihnen entgangen 
und den Danzigern zugefallen sei; auch die fremden Juden sollen durch 
die Erlaubnis, nach den 8 Liegetagen mit den Ostländern zu handeln, 
und vermöge ihrer Kniffe erreicht haben, daß sie die Rauchwaren 
wohl 200/0 wohlfeiler geben konnten. Die Königsberger baten, daß 
die Russen und Polen 14 Liegetage halten sollten und dann nur gegen 
den geordneten Zoll von 2040, wie ihn auch die Bürger entrichteten, 
nach Danzig und sonst weiterfahren dürften. Ja das Lizentkollegium 
schlug?) vor, die russische Ausfuhr durch einen doppelten Zoll (40/0) 
zurückzuhalten, statt sie zu begünstigen. Die Ausfuhr der Russen und 
polnischen Juden nach Danzig hatte zugenommen, an 1000 Tlr. Zoll 
waren ihnen geschenkt worden, denn sie waren ausnahmslos 8 Tage 
oder länger geblieben und zollfrei weitergefahren. 
Noch ungünstiger war das Ergebnis der bald darauf ablaufenden 
Probejahre wegen der Zollmoderation auf landwärts einkommende 
Kram- und Manufakturwaren. Der Stromzoll hat in den 3 Jahren 
10 1541/,, der Landzoll 43731/, Tlr. weniger getragen als in den 
3 vorhergehenden Jahren,s) der Handel sich während der Moderation 
nicht vermehrt, sondern vermindert. 1781 -835 sind für 188446 Rtlr. 
weniger Manufakturwaren eingekommen als 1726 -30; allerdings an 
inländischen für 72305 Rtlr. mehr als im vorhergehenden Triennium, 
und die Zunahme der Landesmanufakturen sprach auch mit.) Das 
Lizentdirektorium konnte sich nun auf seine Voraussagen berusen und 
— VVVD— 
Fehler angesehen, so waren sie nie überzeugt, daß durch Minderung 
des mäßigen und langgewohnten Zolls der 20/0 der Handel in größere 
Aufnahme gebracht werde; wenn nun die Moderation wieder abgestellt 
1) 10. Januar 1735 (Gen.«Dir. Ostpr. 22, 19). 
2) 7. März 1735. Auch das Komm.Koll. stimmte den Kaufleuten zu. 
9) Beide zusammen (von solchen Waren) 1729 -31: 28 491 1732 - 34: 
13 9033,,.. Die Balance war durch Reskript v. 12. Mai 1732 angeordnet. 
) Berichte des Lizentkollegs 22, Nr. 19, des Atzisedirektoriums 29, Juni 1785. 
Acta Borussica. Handels-, Zoll- und Akzisepolitit II. 51
	        
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