Behandlung der Durchfuhr.
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rechts begeben, da es bei veränderten Konjukturen von großem Nutzen
jein könnte, sondern nur im einzelnen Fall nach Erlaubnis des Wett—
gerichts oder Kommerzienkollegs die Weiterreise mit unverkauften Waren
gestatten.
Die Kaufleute stellten jedoch nach Ablauf der Probejahre vor,!)
wie dadurch ein guter Teil des russischen Handels ihnen entgangen
und den Danzigern zugefallen sei; auch die fremden Juden sollen durch
die Erlaubnis, nach den 8 Liegetagen mit den Ostländern zu handeln,
und vermöge ihrer Kniffe erreicht haben, daß sie die Rauchwaren
wohl 200/0 wohlfeiler geben konnten. Die Königsberger baten, daß
die Russen und Polen 14 Liegetage halten sollten und dann nur gegen
den geordneten Zoll von 2040, wie ihn auch die Bürger entrichteten,
nach Danzig und sonst weiterfahren dürften. Ja das Lizentkollegium
schlug?) vor, die russische Ausfuhr durch einen doppelten Zoll (40/0)
zurückzuhalten, statt sie zu begünstigen. Die Ausfuhr der Russen und
polnischen Juden nach Danzig hatte zugenommen, an 1000 Tlr. Zoll
waren ihnen geschenkt worden, denn sie waren ausnahmslos 8 Tage
oder länger geblieben und zollfrei weitergefahren.
Noch ungünstiger war das Ergebnis der bald darauf ablaufenden
Probejahre wegen der Zollmoderation auf landwärts einkommende
Kram- und Manufakturwaren. Der Stromzoll hat in den 3 Jahren
10 1541/,, der Landzoll 43731/, Tlr. weniger getragen als in den
3 vorhergehenden Jahren,s) der Handel sich während der Moderation
nicht vermehrt, sondern vermindert. 1781 -835 sind für 188446 Rtlr.
weniger Manufakturwaren eingekommen als 1726 -30; allerdings an
inländischen für 72305 Rtlr. mehr als im vorhergehenden Triennium,
und die Zunahme der Landesmanufakturen sprach auch mit.) Das
Lizentdirektorium konnte sich nun auf seine Voraussagen berusen und
— VVVD—
Fehler angesehen, so waren sie nie überzeugt, daß durch Minderung
des mäßigen und langgewohnten Zolls der 20/0 der Handel in größere
Aufnahme gebracht werde; wenn nun die Moderation wieder abgestellt
1) 10. Januar 1735 (Gen.«Dir. Ostpr. 22, 19).
2) 7. März 1735. Auch das Komm.Koll. stimmte den Kaufleuten zu.
9) Beide zusammen (von solchen Waren) 1729 -31: 28 491 1732 - 34:
13 9033,,.. Die Balance war durch Reskript v. 12. Mai 1732 angeordnet.
) Berichte des Lizentkollegs 22, Nr. 19, des Atzisedirektoriums 29, Juni 1785.
Acta Borussica. Handels-, Zoll- und Akzisepolitit II. 51