Handel mit Polen und Litauen.
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Auf diese Erfahrungen verwies die Kammer, als man wieder
Neigung zeigte,) den Landzoll auf die von den Russen begehrten
Packkammer-Waren herabzusetzen, um diese ebenso wohlfeil wie in
Danzig zu machen und den dort blühenden Handel mit Peltereien
nach Königsberg zu ziehen.?)
Der Handel mit dem Osten blieb auch ferner in seinem eigen⸗
tümlichen Stande, daß der deutsche Kaufmann sich nicht ins Polnische
hineinwagte, um nicht ein Objekt der Ausbeutung, der Willkür, der
Rechtlosigkeit zu werden, sondern des Zuzugs aus dem sarmatischen
Osten in seiner Stadt abwartete. Das war so von Breslau bis Riga,
seitdem die slawische Reaktion und die adlige Anarchie in Polen hoch—
gekommen war, und selbst der Durchfuhrhandel ging in weitem Bogen
herum. Vergebens hat die polnische Gesetzgebung immer wieder dieses
Verhältnis zu ändern gesucht, den eigenen Kaufleuten den Verkehr
ins Ausland verboten, damit die Fremden ins Land kämen:?) solange
es noch an einfachen kulturellen Voraussetzungen da mangelte, konnte
mit solchen Gesetzen kein Wandel geschaffen werden. Auch im Sommer
1738 beschlossen die litauischen Deputierten zu Grodno für den bevor⸗
stehenden Reichstag, daß der Handel mit Preußen nur auf polnischem
Grund und Boden zu führen und kein Gefäß auf dem Njemen weiter
als bis Kowno zu passieren sei, so daß die preußischen Kaufleute
den polnischen Zuwachs da holen und das Nötige hineinführen müßten.?)
In Preußen regte man sich über diesen erneuten Versuch, Kauen zu
einem Stapelplatz zu machen, nicht auf, wußte man doch, daß zu dessen
Verwirklichung fast alles fehlte.) Es gab dort nicht genug wohl—
1) Reskript v. 28. Februar und Relation v. 25. Juni 1740. (Ebda. 171II.)
3) Die Kammer 15. Februar 1740: Da die meisten brandenburg., magdeburg.,
sächsischen wollenen, die italien. u. Schweizer seidenen, die schlesischen Leinenwaren
über Danzig herkommen, werden sie durch den weiteren Transport und die Danziger
Spediteurprovision hier immer teurer sein, zumal sie in Danzig ohne den geringsten
Impost ein⸗ und ausgehen.
s) Vgl. Aussatz v. H. Rachel über den polnischen Handel in Schmollers
Jahrbuch 1909, S. 470ff.
1) Bericht der litauischen Kammer, Gumbinnen 18. August 1738 (Gen-Dir.
Ostpr. 22, 29).
6) Gutachten der Königsb. Kammer v. 7. Oktober, des Kommerz.-Kollegs
v. 18. Dezember 1738 (Ebda.).