308
Sechster Teil.
war man wohl geneigt, einigen Königsberger Kaufleuten, die es
unternehmen wollten, Waren zu Wasser nach Marienwerder zu schicken
und da einen Handel mit den Polen einzuleiten, eine Douceur
im Zoll zu gewähren. Aber Marienwerder lag gar nicht an der
Weichsel, sondern an einem versumpften Nebenarm, besaß keine Ein⸗
richtungen für einen größeren Handel, Königsberger Kaufleute wagten
sich an das Unternehmen nicht heran, konnten es auch aus Geld—
mangel nicht. Es kam weiter nichts dabei heraus, als daß auch für
Marienwerder als Vorbedingung die Beseitigung einiger Neuerungen
verlangt wurde: Boysalz, fremde Leder und wollene Waren für den
polnischen Handel frei zu geben, das alte Maß und Gewicht wieder
einzuführen. Aber diese Stadt selbst wies darauf hin,?) daß die alten
viel günstiger gelegenen Handelsstädte Kulm und Thorn sich nicht
einmal gegen Danzig hätten behaupten können, eine solche Neugrün—
dung, der die natürlichen Bedingungen fehlten, daher noch viel weniger
Aussicht habe.
Ähnlich stand es mit einem anderen, mehrfach erwähnten Plan,
den polnischen Flußhandel von Danzig nach Königsberg zu leiten,
durch Ausbau einer Wasserstraße aus der Weichsel durch Bug —
Narew — Pissa — masurische Seen — Angerapp—Pregel. Aber es war
sehr zweifelhaft, ob sie überhaupt befahren werde, selbst wenn man
die großen Kosten für einen solchen Vorläufer des Johannisburger
Kanals, die noch fehlende Verbindung der Seen, anzuwenden gewagt
hätte. Damals ist daraus nichts geworden.
Auf einen Bericht des Residenten in Danzig, Geh. Rat Ferber,
daß dort vom Magistrat ein Projekt betrieben werde, wonach alle
fremden Wollmanufakturwaren nur en gros und nur an Auswärtige
verkauft werden dürften, und alle Wollausfuhr verboten werden solle,
wurden Berichte eingefordert, wie man der Danziger Handlung wieder
Abbruch tun könne, falls solches Projekt zum Nachteil der Manu—
fakturen dieser Lande wider Verhoffen zur Exekution gebracht werde.)
Die preußische und pommersche Kammer zweifelten von Anfang, daß
i) Restript v. 11. März 1737 (Gen.-Dir. Ostpr. 154, 17 )y.
2) Aus Berichten des Steuerrats und des Magistrats v. 3. u. 5. Febr. 1738.
N Reskript v. 3. Oktober u. 29. November 1739 an die preußische, litauische, pom⸗
mersche, kur⸗ und neumärkische Kammer. (Konz. A. S. B. Görne, Happe. Gen.-Dir.
Ostpr. Tit. XXII. Nr. 31: Stettin K. A. Verdebitierung27: Stadt Frankfurt III. 140., 1.)