Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Verhandlungen mit Frankreich. 
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so weiter gehen möge.i) Der französische König hatte sogar ent— 
sprechend einer von seinem Gesandten in Danzig, v. Besenval, zu— 
gestandenen Konvention die Königsberger Schiffe vom Tonnengeld 
(55 sols par tonneau) für das laufende Jahr befreit und die Pässe 
gratis aushändigen lassen.?) 
Preußen bemühte sich nun bei den Friedensverhandlungen, daß 
die eigenen Untertanen der am meisten begünstigten Nation, den Eng— 
ländern, möglichst gleichgestellt würden, daß jedenfalls gegenseitig freier 
Handel ausbedungen werde, und daß bei einer Ausdehnung des auf 
den afrikanischen Küsten von Brandenburg bereits etablierten Kommer⸗ 
ziums keine Hinderung gemacht, sondern Unterstützung zugesichert werde. 
Über das von den Gesandten aufgesetzte Handelsvertragsprojelt wurden 
die Meinungen. der preußischen und hinterpommerschen Handelsstädte 
eingeholt;) jene baten nur darauf zu achten, daß Danzig oder die 
vorpommerschen Städte im Verkehr mit Frankreich nicht Vorteile vor 
den preußischen erlangten. 
Indessen erwiesen sich die französischen Gegenforderungen für den 
Vertrag zunächst als unannehmbar.s) Da sie gleiche Zollbehandlung für 
die französischen Untertanen verlangten, hätten diese in Preußen nur 
20/, entrichten dürfen, während die Taxe 30,, und mehr betrug; die 
anderen Nationen würden bei diesem Zugeständnis auch 20/4, verlangt 
haben. Noch bedenklicher war, daß die Franzosen völlig freien Handel 
in den preußischen Häfen, d. h. auch mit Fremden und im kleinen 
forderten, weil andernfalls, wenn sie nur an Bürgerkaufleute ver⸗ 
handeln durften, diese Verabredungen treffen und ihnen die Waren zu 
beliebigen Preisen abzwingen könnten. Für Königsberg hätte das den 
Verlust des so sorgsam gehüteten Niederlagsrechtes bedeutet, da sie es 
dann auch nicht mehr gegen Holländer und Engländer hätten behaupten 
können. Endlich wollte Frankreich die Preußen nur aus den Ostsee⸗ 
häfen dahin handeln lassen, während diese wie die Danziger das Recht 
) Memorial v. 10. Juli 1712 (B. 7 n. 107 b). 
2) 23. Februar 1712 waren die Gesandten Graf Dönhoff und v. Metternich 
beauftragt worden, eine Verminderung des Faßgeldes zu beantragen. 
13) Restript an die Gesandten Graf Dönhoff und Marschall v. Bieberstein 
in Utrecht, Kölln 19. Juli 1712. 
9 Rejskript an die preußische und pommersche Regierung, 31. Jan. 1713. 
5) Reskript an die preußische Regierung, 4. März 1718 Gbg . 36 a) Ge— 
sandtenberichte vom 7., 14.17. März. ——— 
Acta Borussica. Handels⸗, Zoll- und Akzisepolitik D. 
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