Pläne wegen des Handels mii Frankreich. 819
Preußen vor, sich auch nicht zu binden, und beantragte nur, daß ad
interim beiderseits freie Schiffahrt geduldet und die Untertanen reciproce
auf denselben Fuß wie die Engländer und Holländer traktiert würden.
Es wurde auch vom französischen Hofe zugestanden, daß die preußischen
Schiffe in den französischen Häfen sicher und frei nach Maßgabe der
dortigen Handels- und Zollbestimmungen (z. B. Verbot englischer
Waren) verkehren könnten, wogegen das gleiche für die Franzosen
erwartet wurde.)
Mit diesem Abbruch fiel ein von französischer Seite vorgebrachter
Plan dahin, einen Handel von Frankreich die Elbe oder die Oder
hinauf einzurichten. Preußischerseits befürchtete man dabei, die Franzosen
wollten nur ihre Waren zum Schaden der märkischen Manufakturen
ins Land bringen und womöglich auf den Breslauer Handel spekulieren;
man wies sie daher wegen der Elbe auf die schweren, dem Handel
hinderlichen Zölle und den üblen Willen der anderen Stände dem ab—
zuhelfen hin; wegen der Oder gab man Frankreich anheim, bei der
Krone Schweden die freie Durchschiffung durch Stettin gegen leidlichen
Impost zu erwirken, was recht nützlich sein werde.,) Man machte sie
aber auch gleich auf die Möglichkeit, in den hinterpommerschen Häfen,
Kolberg oder Treptow, diesen Handel zu etablieren, aufmerksam. Der
Königsberger Handel nach Frankreich, mit dem 1712/13 ein hoffnungs⸗
voller Anfang gemacht war, blieb nach dem Scheitern der Verhand⸗
lungen geringfügig. Danzig dagegen hat zu Utrecht einen Handels—
vertrag mit Frankreich erreicht, und 1716 schlossen auch die drei Hanse—
städte Lübeck Bremen und Hamburg einen solchen sehr vorteilhaften
Traktat, in dem ihre Bürger den französischen Untertanen fast in
allem parifiziert wurden und deren Handelsprivilegien meist mitgenießen
durften. In Berlin glaubte man Aussicht zu haben, denselben Trak⸗
tat erwirken zu können; auf Anfrage wünschten Stettin, sowie die
kleinen hinterpommerschen Plätze als alte Hansestädte darin einbezogen
zu werden, aber Königsberg antwortete nur mit Klagen über die
Störungen des Handels, und auch die preußische Regierung meinte nur:
Bei den Utrechter Verhandlungen habe Frankreich günstige An—
) August oder September 1713. 26. September der preuß. Reg. mitgeteilt
bg. 36 2).
2) Reskripte an die Gesandten 30. Mai, 17., 27. Juni 1713 R. 7 n. 197 b).
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