Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Pläne wegen des Handels mii Frankreich. 819 
Preußen vor, sich auch nicht zu binden, und beantragte nur, daß ad 
interim beiderseits freie Schiffahrt geduldet und die Untertanen reciproce 
auf denselben Fuß wie die Engländer und Holländer traktiert würden. 
Es wurde auch vom französischen Hofe zugestanden, daß die preußischen 
Schiffe in den französischen Häfen sicher und frei nach Maßgabe der 
dortigen Handels- und Zollbestimmungen (z. B. Verbot englischer 
Waren) verkehren könnten, wogegen das gleiche für die Franzosen 
erwartet wurde.) 
Mit diesem Abbruch fiel ein von französischer Seite vorgebrachter 
Plan dahin, einen Handel von Frankreich die Elbe oder die Oder 
hinauf einzurichten. Preußischerseits befürchtete man dabei, die Franzosen 
wollten nur ihre Waren zum Schaden der märkischen Manufakturen 
ins Land bringen und womöglich auf den Breslauer Handel spekulieren; 
man wies sie daher wegen der Elbe auf die schweren, dem Handel 
hinderlichen Zölle und den üblen Willen der anderen Stände dem ab— 
zuhelfen hin; wegen der Oder gab man Frankreich anheim, bei der 
Krone Schweden die freie Durchschiffung durch Stettin gegen leidlichen 
Impost zu erwirken, was recht nützlich sein werde.,) Man machte sie 
aber auch gleich auf die Möglichkeit, in den hinterpommerschen Häfen, 
Kolberg oder Treptow, diesen Handel zu etablieren, aufmerksam. Der 
Königsberger Handel nach Frankreich, mit dem 1712/13 ein hoffnungs⸗ 
voller Anfang gemacht war, blieb nach dem Scheitern der Verhand⸗ 
lungen geringfügig. Danzig dagegen hat zu Utrecht einen Handels— 
vertrag mit Frankreich erreicht, und 1716 schlossen auch die drei Hanse— 
städte Lübeck Bremen und Hamburg einen solchen sehr vorteilhaften 
Traktat, in dem ihre Bürger den französischen Untertanen fast in 
allem parifiziert wurden und deren Handelsprivilegien meist mitgenießen 
durften. In Berlin glaubte man Aussicht zu haben, denselben Trak⸗ 
tat erwirken zu können; auf Anfrage wünschten Stettin, sowie die 
kleinen hinterpommerschen Plätze als alte Hansestädte darin einbezogen 
zu werden, aber Königsberg antwortete nur mit Klagen über die 
Störungen des Handels, und auch die preußische Regierung meinte nur: 
Bei den Utrechter Verhandlungen habe Frankreich günstige An— 
) August oder September 1713. 26. September der preuß. Reg. mitgeteilt 
bg. 36 2). 
2) Reskripte an die Gesandten 30. Mai, 17., 27. Juni 1713 R. 7 n. 197 b). 
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