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Sechster Teil.
aussichtslos glatt abgelehnt, da die Schweden völkerrechtlich dazu be—
fugt gewesen seien.)
Versuche, preußischen Manufakturwaren Absatz nach den nor—⸗
dischen Ländern zu verschaffen, sind schon oben erwähnt (S. 356f.).
Als Dänemark, wo große Tabakspflanzungen angelegt waren, die
Einfuhr des aus Stettin dahin gehenden pommerisch-uckermärkischen
— dagegen nicht des holländischen und englischen — Tabaks verbot,
war der König nicht ungeneigt, auch dänisch⸗holsteinische Waren, wie
Käse, Butter, Alaun, zu verbieten oder hoch zu impostieren.) In
Stettin wurde aber davon entschieden abgeraten: Der preußische Tabak
werde sich auch ohne Verbot nicht gegen den schon recht hoch ge—
brachten dänischen behaupten können, dagegen würden ihnen bei einem
solchen Handelsstreit die für den Handel mit Schlesien unentbehrlichen
Berger- und Isländischen Fische, auch Tran ausfallen, die Dänen
aber würden das in Mengen aus Pommern bezogene Brenn- und
Schiffbauholz auch anderwärts bekommen.s) Man verzichtete daraufhin
auf Gegenmaßregeln.
Als etwas später die Frankfurter und Stettiner Kaufleute klagten,
daß die Hamburger durch gewisse Abmachungen mit der Isländischen
Kompagnie den dortigen Stockfisch, den besten und begehrtesten, an sich
zögen, und daß ihnen nur wenig Ausschuß bliebe, dachte man wieder
an Zwangsmaßregeln: die Durchfuhr von Isländischem Fisch auf
dem Neuen Grabenkurs nach Schlesien hoch zu impostieren oder gar
zu verbieten oder der dänischen Admiralität und den Hamburger Kauf—
leuten den Immediatkauf von Holz aus den Königlichen Forsten zu
verwehren. Aber davon besorgten die auswärtigen Minister mehr
Schaden, als jener Fischhandel wert sei.)“
Man verfolgte indessen aufmerksam die dänischen Maßnahmen.
So wurden die Kammern 5. Juni 1732 zu Gutachten aufgefordert,
ob in der neuen dänischen Zollrolle GG. 29. Febr. 1732) etwas zum
1) Reskript an die preußische Regierung, 30. März 1720 (Stadt Kbg. 92).
2) Reskript an die pommersche Kammer, 28. April 1730 (Abschr. ggz. Creutz,
Görne. Stadt Stettin, V, 1, 215).
s) Ähnlich urteilt die pommersche Kammer wieder 16. November 1736 (R. 30
a. 200 11). Übrigens wurde viel pommerscher Tabak dorthin geschmuggelt.
3) An das Gen.-Dir. 5. Okt. 1733 und 1. April 1784 (Gen.Dir. Pommern,
Zolls. Nr. 17).