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Verschleppung von Reformen.
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Das General-Finanzdirektorium erstattete über diese „impor—
tante Sache“ einen umfänglichen Bericht; nach seinem Vorschlag
wurde angeordnet, daß Hünicke zusammen mit der pommerschen
Kammer über eine neue Einrichtung des Zoll- und Lizentwesens
beraten solle.)) Der König wollte zwar, das Finanzdirektorium
folle es mit dem Generalkommissariat gemeinsam überlegen; es
erwies sich indessen nach einmaliger Besprechung, daß es doch von
den Provinzialinstanzen geschehen müsse. Aber auch das ist offenbar
unterblieben. Bald darauf regte die General-Rechenkammer bei
der Amtskammer an, ob diese Sache jetzt nicht einzurichten sei,
nachdem in Vorpommern ein anderes facies rerum geworden;“) es
wurden darauf die Berichte der Zollverwalter eingefordert, die nur
zeigen, daß alles in der bisherigen Unordnung war, daß Rollen
und Register fehlten, und daß Herkommen und Gutdünken in der
Erhebung vorwalteten. Weiter geschah auch jetzt nichts.
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Im schwedischen Teil herrschte noch weit mehr Ungleichheit
und Unordnung als im brandenburgischen. Außer der Stettiner
Rolle hatte keine vorpommersche die authentische Form mit dem
Königlichen Siegel, es gab sonst nur Abschriften oder überhaupt
keine Rollen, noch weniger Instruktionen; überall waren die Sätze,
obwohl ursprünglich auf den Fuß von 10/ eingerichtet, sehr different
und ohne Proportion, in der Praxis herrschten Herkommen und
Willkür vor. Im Hauptzoll zu Gartz war die Rolle zwar wieder—
holt revidiert worden — die unmäßig hohen Sätze von 1644 waren
1670 um und 1681 wieder um ! / ermäßigt worden —, aber
noch die letzte Fassung war so flüchtig, daß viele Waren hier fehlten,
und mit der Stettiner Rolle stimmte sie gar nicht überein. Auch
waren die meisten Sätze durch die Observanz wieder erhöht worden.
Zugunsten des Oderhandels wurde daher schon 1724 die Revision
und Egalisierung der Stettiner und Gartzer Zollrolle angeordnet.)
Die Kammer wollte hierbei für die in den beiden Rollen verschieden
Immediatbericht vom 13. September, Reskript vom 15. Oktober 1720
Konz. gez. Creutz, Gen.“„Dir. Pommern Zolls. 16).
2) Berlin, 6. Dezember 1721 (Stetin D.-A. XIV, Zolls. Vorp. 27 b).
8) Kgl. Resolution vom 2. Oktober 1724. Vgl. unten Teil 1V und
Statist. Beil. 6.