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Erster Teil.
hohen Sätze einfach immer das Mittel nehmen, so daß die eine
Kasse gewinne, was die andere verliere. In Berlin aber wünschte
man gleich eine Regelung nach besseren handelspolitischen Grund—
sätzen und fertigte hier eine Egalisierungsrolle nach dem Muster
der neuen neumärkischen an, also nach dem Wertsatze von 2 Pf.
auf den Taler. Doch wurden fremde Wolle, Asche, Seife, Leim.
Syrup, Branntwein, Weinessig, Bier doppelt so hoch, Bieressig und
Schmaschen etwas höher als inländische angesetzt, Tabak auf 3
fremde wollene Waren gar auf 18 Pf. vom Taler. Diese neue
Rolle war schon nach brandenburgischem Gelde statt nach pommer
scher Münze (1gGr. zu 12 Pf. — 114, Lübschilling à 24 pomm.
Pfennige) eingerichtet, wie auch die weiterhin folgenden; desgleichen
wurde schon vorgeschrieben, daß die Akzidentien der Zöllner weg—
fallen, die als berechtigt befundenen aber ihrer Besoldung zuge—
schlagen werden sollten.
Aber diese Egalisierungsrolle ist nicht zur Einführung gelangt.
Auch die in demselben Jahre für Ostpreußen wie für Pommern
angeordnete Reform des Lizenttarifs nach russischem Muster!) ist
zwar dort bald durchgeführt worden, aber in Pommern ist nichts
geschehen, und erst 1725 wurde der Königsberger Lizentrat Schu—
macher nach Stettin befohlen und brachte die Revision der dortigen
Lizentrolle zustande. Diese neue Lizentrolle wurde dann für alle
vor⸗ und hinterpommerschen Ostseehäfen vorgeschrieben, „zumahln
Wir in jeder Provinz durchgehends nur einerlei Zoll- und Licent
rosle, auch Accisetarif haben wollen“.?) Schumacher aber wurdt
aufgetragen,s) vor seiner Rückkehr nach Preußen die vor- und
hinterpommerschen Zölle auf den neumärkischen Fuß zu regulieren
doch so, daß an den Zolleinkünften nichts verloren werde. Ihn
wurden von der pommerschen Kammer die Räte v. Bonin und
Uhl und der Stargarder Akzise-Inspektor Raub beigeordnet. Endlic
sollte Schumacher auf der Rückreise das Kolberger Lizentwesen zu
sammen mit Uhl untersuchen.“)
S. oben S. 49.
2) Reskript an die pommersche Kammer, 4. April 1726 (Abschr. Grumbkop
Creutz. Stettin, Dom.⸗Arch. Lizents. Hp. Kolberg 88 a).
5) Reskript 27. Februar 1726 (Abschr. Stettin, D.⸗A. Zolls. Hp. Gen. B
9 Reskripte vom 11. März und 4. April 1726 (Stettin D.⸗A. Lizenb
Hp. Kolberg 88 b.