Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

38 
Erster Teil. 
hohen Sätze einfach immer das Mittel nehmen, so daß die eine 
Kasse gewinne, was die andere verliere. In Berlin aber wünschte 
man gleich eine Regelung nach besseren handelspolitischen Grund— 
sätzen und fertigte hier eine Egalisierungsrolle nach dem Muster 
der neuen neumärkischen an, also nach dem Wertsatze von 2 Pf. 
auf den Taler. Doch wurden fremde Wolle, Asche, Seife, Leim. 
Syrup, Branntwein, Weinessig, Bier doppelt so hoch, Bieressig und 
Schmaschen etwas höher als inländische angesetzt, Tabak auf 3 
fremde wollene Waren gar auf 18 Pf. vom Taler. Diese neue 
Rolle war schon nach brandenburgischem Gelde statt nach pommer 
scher Münze (1gGr. zu 12 Pf. — 114, Lübschilling à 24 pomm. 
Pfennige) eingerichtet, wie auch die weiterhin folgenden; desgleichen 
wurde schon vorgeschrieben, daß die Akzidentien der Zöllner weg— 
fallen, die als berechtigt befundenen aber ihrer Besoldung zuge— 
schlagen werden sollten. 
Aber diese Egalisierungsrolle ist nicht zur Einführung gelangt. 
Auch die in demselben Jahre für Ostpreußen wie für Pommern 
angeordnete Reform des Lizenttarifs nach russischem Muster!) ist 
zwar dort bald durchgeführt worden, aber in Pommern ist nichts 
geschehen, und erst 1725 wurde der Königsberger Lizentrat Schu— 
macher nach Stettin befohlen und brachte die Revision der dortigen 
Lizentrolle zustande. Diese neue Lizentrolle wurde dann für alle 
vor⸗ und hinterpommerschen Ostseehäfen vorgeschrieben, „zumahln 
Wir in jeder Provinz durchgehends nur einerlei Zoll- und Licent 
rosle, auch Accisetarif haben wollen“.?) Schumacher aber wurdt 
aufgetragen,s) vor seiner Rückkehr nach Preußen die vor- und 
hinterpommerschen Zölle auf den neumärkischen Fuß zu regulieren 
doch so, daß an den Zolleinkünften nichts verloren werde. Ihn 
wurden von der pommerschen Kammer die Räte v. Bonin und 
Uhl und der Stargarder Akzise-Inspektor Raub beigeordnet. Endlic 
sollte Schumacher auf der Rückreise das Kolberger Lizentwesen zu 
sammen mit Uhl untersuchen.“) 
S. oben S. 49. 
2) Reskript an die pommersche Kammer, 4. April 1726 (Abschr. Grumbkop 
Creutz. Stettin, Dom.⸗Arch. Lizents. Hp. Kolberg 88 a). 
5) Reskript 27. Februar 1726 (Abschr. Stettin, D.⸗A. Zolls. Hp. Gen. B 
9 Reskripte vom 11. März und 4. April 1726 (Stettin D.⸗A. Lizenb 
Hp. Kolberg 88 b.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.